
Ferienapartments
Familienurlaub inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte
Willkommen in unserem Ferienapartments für Familien mit behinderten, pflegebedürftigen und chronisch kranken Kindern.
Im Zentrum des Erholungsortes Mirow, direkt im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte, liegt unsere Einrichtung.
Alle Zimmer sind liebevoll und mit allem, was ihr für einen erholsamen Urlaub braucht, ausgestattet. Wir verfügen zusätzlich über zwei Zimmer, die eine intensiv-medizinische Versorgung von chronisch kranken oder behinderten Kindern ermöglicht. So können auch Familien mit besonderen Herausforderungen hier in Mecklenburg Luft holen und neue Energie tanken.
Zusätzlich gibt es unseren neu eingerichteten „Snoozle-Raum“. Hier finden Kinder und Eltern verschiedendste Angebote, um zu spielen, abzuschalten oder auch mal gemütlich zu kuscheln.
für Familien mit Nutzung des Familienentlastenden Dienstes *
85 Euro
Preis pro Nacht/Doppelzimmer mit Bad/Dusche/WC inkl. Aufbettung für 1-2 Kinder bei Bedarf *
* Dein Kind/Angehöriger mit pflegerischem Bedarf wird kostenfrei einschl. Verpflegung in den barrierefreien Räumlichkeiten des familienentlastenden Dienstes im EG betreut. Dies wird durch Spenden finanziert und von den Kranken- und Pflegekassen sowie der Eingliederungshilfe und den Jugendämtern übernommen. Dafür sind Anträge nötig bei denen wir gerne helfen.
- Familien-Doppelzimmer
- Aufbettung für 1-2 Kinder möglich
- mit Mini-Küche
- eigenes Bad mit Dusche/WC
- Barrierefreier Gemeinschaftsbereich
- Nichtraucherunterkunft
- Fahrradverleih direkt gegenüber
- Privat-Parkplatz inbegriffen
- WLAN und TV inklusive
- Snoozle- und Spielraum
- Garten und Terrasse mit Gartenmöbeln / Sonnenschirm
- Außenspielgeräte für Kinder (Sandkasten, Trampolin, etc)
- Kindermöbel bei Bedarf inbegriffen
- Viele Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe
Sende uns eine Anfrage
Werde ein Teil der QUERLEBEN-Familie
Kraft schöpfen – Erholungspausen - inklusiver Urlaub
Kraft schöpfen – Erholungspausen – emotionale und zeitliche Entlastung erfahren. Bei uns kannst Du „inklusiv“ Urlaub machen – für Familien mit und ohne behinderten, pflegebedürftigen und chronisch kranken Kindern inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte.
Dein Kind – unabhängig der Diagnose – kann stunden- oder tageweise durch qualifizierte MitarbeiterInnen unseres Familienentlastenden Dienstes und/oder
Assistenzdienstes betreut und umsorgt werden.
Für die Versorgung Deines schwerkranken Kindes setzen wir ausschließlich qualifizierte Mitarbeiter:innen mit langjährigen Erfahrungen im Bereich der ambulanten (Kinder-) Intensivpflege ein.
Wir laden Dich und Dein Kind ein, ein Teil der QUERLEBEN-Familie zu werden.
Die Doppelzimmer mit Bad/Dusche/WC inkl. Bettwäsche, Handtücher, Parkplatz, WLAN, TV befinden sich im 1.OG.
Aufbettungen sich auf Anfrage möglich.
Bei Bedarf stellen wir zur Verfügung:
Reisekinderbett, Kindertoilettenaufsatz, Kindertöpfchen, Kinderbesteck, Babykostwärmer, Babyfon, Kinderhochstuhl, Trittschemel, Kinderwagen, Kinderbuggy, Babywanne, Wickeltisch
Die Räumlichkeiten des Familienentlastenden Dienstes befinden sich im EG und sind barrierefrei.
Damit ist einerseits sowohl die räumliche Nähe zu Ihrem gut umsorgten kranken Kind gegeben, andererseits aber auch der nötige Abstand, um nachts mal wieder ganz in Ruhe durchschlafen zu können. Unser Angebot kann selbstverständlich auch in Ihrer Häuslichkeit oder externen Ferienunterkunft erbracht werden.
Sprich uns einfach an !
Schreib uns eine Nachricht oder ruf uns an !

Anreisen nach Mecklenburg Vorpommern sind erlaubt.
Bitte informiere Dich unter: www.regierung-mv.de/corona1. Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter QUERLEBEN-Beratung.Netzwerk.Begleitung gUG(haftungsbeschränkt) und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit ist abgeschlossen, sobald der Mieter die schriftliche Reservierungsbestätigung erhalten hat. Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung.
2. Das Zimmer ist vollständig eingerichtet und möbliert und mit Zubehör ausgestattet. Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung sind im Preis enthalten. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustür- und 1 Wohnungsschlüssel. Die genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden.
3. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt nicht.
4. Das Mietobjekt kann zwischen 15.00 und 18.00 Uhr übernommen werden und ist zum Ende der Mietzeit bis 10.00 Uhr wieder zu verlassen. Die Nutzung des Mietobjekts ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Ort- bzw. Objektprospekte haben lediglich informierenden Charakter, ohne Gewährleistung für deren Inhalt.
5.Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 30.Tag vor Beginn der Mietzeit: kostenlos, danach 80% und bei Nichterscheinen 100%
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
6. Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
8. Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
9. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
10. Das Rauchen in dem Mietobjekt und auf dem gesamten Gelände ist nicht gestattet.
11. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Vertragsabreden unwirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln des Mietvertrages hiervon nicht berührt.
13. Wir beachten die Grundsätze der EU-Datenschutzverordnung.
14. Es findet deutsches Recht Anwendung.