Behinderte Kinder: Unterstützung, Pflege & Frühförderung – Ein Ratgeber für Eltern

Behinderte Kinder haben besondere Bedürfnisse und benötigen deshalb oft mehr Aufmerksamkeit, individuelle Förderung, spezielle medizinische Versorgung und spezialisierte Betreuung. 

Wir von Querleben sind da, um Euch in jeder Lebenssituation zu unterstützen. Deshalb geben wir in diesem Ratgeber einen Überblick über die verschiedenen Hilfeleistungen und Sonderregelungen, die speziell für Familien mit behinderten Kindern  sowie pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen. existieren.

Zudem zeigen wir auf, wie sich das Pflegegeld einsetzen lässt – inklusive Beispiel, welche Möglichkeiten es gibt, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, und wie Kinder mit Behinderungen frühzeitig gefördert werden können.

Inhaltsverzeichnis

Persönliches Budget, Kinderkrankengeld & mehr: Finanzielle Hilfe für Familien mit behinderten Kindern

Im Folgenden erfahrt Ihr, welche finanziellen Leistungen und geldwerten Vorteile Ihr in Anspruch nehmen könnt:

  • Persönliches Budget, um notwendige Unterstützungsleistungen flexibel, selbstbestimmt und in Eigenverantwortung zu gestalten,
  • Pflegegeld – richtet sich nach dem Pflegegrad Eures Kindes,
  • Hilfe zur Pflege – für pflegerische Maßnahmen und Dienstleistungen, sollte das typische Pflegegeld von der Pflegeversicherung nicht ausreichen,
  • Kindergeld, auch über die klassische Altersbegrenzung des 18. Lebensjahres hinaus,
  • Kinderkrankengeld, ohne Altersgrenze.

 

Aber auch Leistungen wie zusätzlicher Mutterschutz sowie gesonderte Mutterschaftsleistungen, Kfz-Hilfe, Steuerentlastungen und weitere Leistungen sind möglich.

Einen ausführlichen Ratgeber zu den finanziellen Hilfen für Eltern mit behinderten und chronisch kranken Kindern findet Ihr in unserem Ratgeberbereich.

Pflegegeld für behindertes Kind: Bei Pflegebedarf Unterstützung für die häusliche Pflege

Das Pflegegeld für ein behindertes und pflegebedürftiges Kind hilft Familien, die ihr Kind zu Hause pflegen und soll die Mehrkosten, die durch die Pflege entstehen, abdecken.

Zusätzliche Leistungen, wie Betreuungs- und Entlastungsleistungen und/oder Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusätzlich übernommen. Therapeutische Maßnahmen sind nicht über das Pflegegeld abgedeckt. Hierfür bedarf es immer eine Verordnung vom Kinderarzt.
Wohnraumanpassungen werden von der Pflegekasse separat mit bis zu 4.000 Euro gefördert.

Behindertes Kind pflegen: Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist

Sei es durch gesundheitliche Probleme der Eltern, berufliche Verpflichtungen oder der hohe Pflegeaufwand, der nicht mehr allein bewältigt werden kann – manchmal kommt es vor, dass die Pflege eines schwerkranken oder pflegebedürftigen behinderten Kindes zu Hause nicht mehr möglich ist. 

In solchen Fällen gibt es verschiedene Optionen:

Mittelfristig: Kurzzeitpflege & Kurzzeitwohnen

Kurzzeitpflege & Kurzzeitwohnen ermöglichen Euch die temporäre Betreuung Eures Kind, etwa in Notfall- und Krisensituationen oder wenn Ihr oder Eure Pflegekraft erkrankt.

Langfristig: Unterbringung in einer stationären oder ambulanten betreuten Wohnform

Als langfristige Lösung kann die Unterbringung in einer spezialisierten Einrichtung in Betracht gezogen werden. Ihr müsst diese Entscheidung jedoch nicht allein treffen. Gerne beraten wir Euch umfassend, um die beste Lösung für Euer Kind zu finden.

Hilfe für behinderte Kinder: Entlastungshilfen im Alltag

Wenn Ihr Euch entscheidet, Euer Kind bei Euch zu Hause zu pflegen, stehen euch neben allgemeinen finanziellen Leistungen auch verschiedene Entlastungsangebote zur Verfügung. Diese Angebote zielen darauf ab, Euren Alltag als Familie zu erleichtern. Dazu gehören etwa

  • Familienentlastende Dienste,
  • Haushaltshilfe,
  • (Schul-) Assistenz,
  • Hilfe für Umbauten und Entlastungsberatung,
  • Eltern- und Eltern-Kind-Kuren sowie
  • Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.

Spezielle Freizeit- und Ferienprogramme, die auf die Bedürfnisse behinderter Kinder abgestimmt sind, bieten zudem nicht nur Eurem Kind eine abwechslungsreiche und spannende Zeit, sondern auch Euch als Eltern eine dringend benötigte Entlastung. Welche Zuschüsse und finanziellen Förderungen es gibt, lest Ihr in unserem Ratgeber „Urlaubszuschuss für Menschen mit Behinderung

Weitere Informationen zu Entlastungsleistungen wie Vergünstigungen, Reiseerleichtungen sowie weiteren Hilfen findet Ihr in unserem Ratgeber „Sonderrechte für Eltern mit einem behinderten Kind“.

Kinder mit Behinderung: So könnt Ihr Euer Kind frühzeitig fördern

Gemeinsames Spielen und Lernen bereichert sowohl das Leben Eures Kindes als auch das anderer Kinder, ganz gleich, ob mit oder ohne Behinderung. Für behinderte Kinder ist es jedoch oft schwerer, in die Gemeinschaft integriert zu werden, weshalb eine frühe Förderung auf verschiedenen Wegen besonders wichtig ist. Euer Kind hat von Anfang an das Recht auf Unterstützung und sollte nicht ausgeschlossen werden.

Frühförderung, besondere Kindertagesstätten sowie spezielle Schulen und inklusive Schulformen machen dies möglich und unterstützen Euch und Euer Kind auf diesem Weg:

Frühförderung

Frühförderung unterstützt Euch als Eltern eines Kindes mit Behinderung durch ein Paket von Hilfen, das Beratung, medizinisch-therapeutische und pädagogische Förderungen umfasst. Diese Angebote richten sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schulalter, die in ihrer geistigen, seelischen oder körperlichen Entwicklung Unterstützung benötigen.

Die Heilpädagogische Frühförderung wird als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der Frühförderungsverordnung (FrühVO) von der Eingliederungshilfe übernommen. Sie beinhaltet spezialisierte Maßnahmen wie Hör- und Sehfrühförderung sowie mobile heilpädagogische Frühförderung.

*Bei privaten Krankenkassen greift eine Sonderregelung, bitte informiert Euch deshalb in diesem Fall vorab bei Eurem Versicherungsanbieter.

Heilpädagogische Frühförderung

Heilpädagogische Frühförderung zielt darauf ab, die geistige, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern mit Behinderungen zu unterstützen, etwa bei Auffälligkeiten, Störungen oder Verzögerungen in ihrer Entwicklung oder wenn sie Anzeichen einer (drohenden) Behinderungen zeigen.

Diese Art der Frühförderung kann dabei sowohl ambulant in spezialisierten Frühförderstellen (interdisziplinäre Frühförderstellen bzw. heilpädagogischen Fachpraxen), in Kindertagesstätten als auch mobil im häuslichen Umfeld des Kindes stattfinden und ist für Euch als Familie kostenlos.

Aber auch die Förderung der Sprachentwicklung, der Motorik, des Sozialverhaltens und der emotionalen Entwicklung sowie der Wahrnehmung und kognitiven Entwicklung spielen eine wichtige Rolle in der Frühförderung von Kindern mit Behinderung.

Auf der Seite der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung finden Sie eine umfassende Liste aller Frühförderstellen in Mecklenburg-Vorpommern.

Spezielle Kindertagesstätten

Kindertagesstätten (Kitas) bieten Betreuung für Kinder mit Behinderung vom Säuglingsalter bis ins Schulalter. Ab drei Jahren habt Ihr folgende Möglichkeiten:

  • Sonderkindertagesstätten – Hier sind Kinder mit Behinderung unter sich (jedoch nimmt die Anzahl dieser Einrichtungen leider ab). Alle sonderpädagogischen Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern findet Ihr auf der Seite des Landesverbands der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern E.v.
  • Integrationskindertagesstätten – Kinder mit und ohne Behinderung lernen und spielen gemeinsam.
  • Einzelintegration & integrative Gruppen – Kinder mit Behinderung werden in regulären Kitas oder in Einrichtungen von Elterninitiativen betreut.

Dabei haben behinderte Kinder ein Recht auf Betreuung, die vom Jugend- oder Sozialamt (je nach Bundesland) finanziert wird. An diesen Kosten müsst Ihr Euch also selbst nicht beteiligen. In integrativen Einrichtungen zahlt Ihr hingegen nur die üblichen Beiträge wie andere Eltern mit einem Kind ohne Behinderung auch.

Schulen

Die Schulpflicht gilt grundsätzlich für alle Kinder, unabhängig von ihrer Behinderung. Für behinderte Kinder gibt es jedoch spezielle Bildungsangebote, die ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten gerecht werden sollen.

Denn auch wenn das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern in Kindertagesstätten üblich ist, ist es in Schulen immer noch selten. Lediglich 13% der behinderten Kinder besuchen Regelschulen und nur 3% der Kinder mit geistiger Behinderung lernen gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern.

Wir unterstützen Euch als Familie auf Eurem Weg!

Solltet Ihr als Eltern Fragen zu Ansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten für Euer Kind haben, stehen wir von Querleben zur Seite. Für eine individuelle und persönliche Beratung könnt Ihr uns gerne kontaktieren oder uns vor Ort in unserem Familiencafé besuchen, um Euch mit uns auszutauschen.

Wir sind jederzeit für Euch da!

1 Quelle: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/behinderung/foerdernpflegenbegleiten/wie-kinder-mit-behinderung-gefoerdert-we

Alternativen sind sogenannte Sonderpädagogische Förderzentren. Dort bekommen Kinder mit Behinderung einen Lehralltag geboten, der an ihre individuellen Bedürfnisse angepasst ist. In Deutschland haben diese Förderzentren (je nach Bundesland auch Sonderschule oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt genannt) dabei Schwerpunkte wie z. B. Sehen, Hören, Sprache oder geistige Entwicklung, sodass Ihr vorab genau schauen könnt, wo Euer Kind die beste Förderung erhält.

2 Quelle:

Mögliche Links für Übersicht zu MV Förderzentren*:

https://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/schularten/foerderschule/sonderpaedagogische-foerderschwerpunkte/ (allerdings nur kurz ganz unten auf der Seite)

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Ein roter Stift liegt auf einem Blatt Papier und bietet Hilfe und Unterstützung in der ambulanten Intensivpflege Kinder an.
Unser Ziel bei Querleben ist es, sowohl die Kinder mit Krankheiten oder Behinderungen zu unterstützen, als auch ihren Eltern und Geschwistern umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Unsere breite Palette an Beratungs- und Unterstützungsleistungen wird von Fachkräften mit Hingabe, Kompetenz und Empathie bereitgestellt.

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