Die Nutzung des Persönliches Budget im Arbeitgebermodell

Unterstützung durch spezialisierte Dienstleistungen kann einen großen Unterschied machen, wenn es darum geht, die Herausforderungen im Alltag mit Behinderung oder chronischen Krankheiten zu bewältigen – sowohl für die Betroffenen als auch für deren Angehörige, wie beispielsweise Eltern von Kindern.

Eine Möglichkeit, diese Unterstützung individuell und flexibel zu gestalten, bietet das Persönliche Budget. Besonders das Arbeitgebermodell bietet für viele dabei eine interessante Möglichkeit, da es erlaubt, ein eigenes Team an Assistent:innen auszuwählen und diese als Arbeitgeber selbst zu beschäftigen.

Um Euch einen ersten Überblick zu verschaffen und den Einstieg zu erleichtern, erklären wir in diesem Ratgeber, was man genau unter Arbeitgebermodell versteht, welche Vorteile es bietet und welche Alternativen es gibt.

Zudem beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Beschäftigung von Angehörigen im Arbeitgebermodell sowie den Einsatz von trägerübergreifendem Persönlichen Budget.

Inhaltsverzeichnis

Persönliches Budget: Was ist mit dem Arbeitgebermodell gemeint?

Das Persönliche Budget gibt Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie ihre benötigten Unterstützungsleistungen organisieren, verwalten und finanzieren.

Beim Arbeitgebermodell könnt ihr selbst eine Assistenzkraft oder Pflegekraft einstellen und direkt beschäftigen. Das bedeutet, dass ihr als Arbeitgeber fungiert und somit alle Rechte (Weisungsbefugnis ) und Pflichten eines Arbeitgebers übernehmt.
So könnt Ihr die Assistenz individuell gestalten, um den Teilhabebedarf im Sinne der Paragraphen §4 SGB und § 5 SGB (Sozialgesetzbuch) zu decken.

Das könnte euch auch interessieren:

In unserem Ratgeber „Persönliches Budget: 5 Einsatzbeispiele“ zeigen wir Beispiele aus verschiedenen Lebenssituationen, wie das Persönliche Budget genutzt werden kann.

Die Vorteile des Arbeitgebermodells

Die Idee der Persönlichen Assistenz entstand in den 1970er Jahren als Teil der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, mit dem Ziel, mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Aber auch heute noch ist das Arbeitgebermodell manchmal die einzige Möglichkeit, wirklich bedarfsgerechte Leistungen zu erhalten.
Das Arbeitgebermodell bietet jedoch noch weitere zahlreiche Vorteile. Dazu zählen unter anderem mehr Flexibilität und der effektive Einsatz von Mitteln.

In Deutschland gibt es derzeit jedoch nur verhältnismäßig wenige Arbeitgeber mit Behinderung. Das liegt in den meisten Fällen daran, dass sich viele Betroffene nicht in der Lage fühlen, selbst einen Kleinbetrieb zu führen – vor allem dann, wenn ein ganzes Team von Angestellten beschäftigt werden muss.

Pflichten aus dem Arbeitgebermodell mit der Budgetassistenz kein Hindernis!

Wir von Querleben sind für Euch da und unterstützen bei der Beantragung des Persönlichen Budgets sowie fortlaufend als Budgetassistenz, helfen bei der Suche nach den passenden Pflege- und Assistenzkräften und stehen Euch auch darüber hinaus bei der Buchhaltung und beratend zur Seite.

Persönliches Budget: Arbeitgebermodell für Angehörige

Ein besonderer Vorteil des Arbeitgebermodells besteht darin, dass auch Angehörige oder enge Vertrauenspersonen aus dem privaten Umfeld als Assistenzkräfte eingestellt und bezahlt werden können. Diese Regelung entlastet Familien erheblich, da vertraute Personen, die die Bedürfnisse des Kindes oder Angehörigen bereits gut kennen, in den Betreuungsprozess eingebunden werden können.

Wichtiger Hinweis: Ehepartner und Verwandte ersten Grades (auf- oder absteigend) sind bereits aufgrund des Familienverbundes zu Assistenzleistungen verpflichtet. Daher ist es in vielen Fällen nicht möglich, diese im Rahmen des Persönlichen Budgets zu vergüten.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat dazu in seinem Urteil vom 25.09.2019, (L 7 SO 4668/15) entschieden, dass Menschen mit Behinderung das Persönliche Budget nicht zur Beschäftigung der eigenen Eltern verwenden dürfen. Pflegepersonen aus dem privaten Umfeld erhalten ausschließlich das Pflegegeld und ggf. einen zusätzlichen Entlastungsbetrag.

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung?

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie umfassend rund um das Persönliche Budget.

In unserem Elternratgeber „Pflegegeld für ein behindertes Kind beantragen“ erfahrt ihr alles, was ihr über die Beantragungsformalitäten und den Ablauf wissen müssen.

Trägerübergreifendes Persönliches Budget beim Arbeitgebermodell

In Deutschland gibt es verschiedene Träger, die das Persönliche Budget anbieten. Dazu gehören unter anderem Krankenkassen, Rentenversicherungen und die Sozialhilfeträger.

Das Budget kann dabei jedoch auch über mehrere Kostenträger hinweg koordiniert werden, um Leistungen verschiedener Stellen zu bündeln und über das Arbeitgebermodell flexibel zu verwalten.

Wenn ihr also beispielsweise Leistungen zur Pflege, Rehabilitation und Teilhabe kombinieren möchtet, ist dies im Rahmen des trägerübergreifenden Budgets möglich.

Wie ihr das Persönliche Budget bei den jeweiligen Kostenträgern beantragen und welche zuständig sind, erfahren ihr in unserem Ratgeber „Persönliches Budget: Finanzielle Unterstützung & Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Schreib uns eine Nachricht oder ruf uns an !

Ein roter Stift liegt auf einem Blatt Papier und bietet Hilfe und Unterstützung in der ambulanten Intensivpflege Kinder an.
Unser Ziel bei Querleben ist es, sowohl die Kinder mit Krankheiten oder Behinderungen zu unterstützen, als auch ihren Eltern und Geschwistern umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Unsere breite Palette an Beratungs- und Unterstützungsleistungen wird von Fachkräften mit Hingabe, Kompetenz und Empathie bereitgestellt.

Nimm jetzt Kontakt mit uns auf und erhalten unsere Unterstützung!
Consent Management Platform von Real Cookie Banner