Persönliches Budget:
5 Einsatzbeispiele von Menschen in verschiedenen Lebenssituationen!

Ob es darum geht, den Alltag besser zu bewältigen, die Lebensqualität zu erhöhen oder spezielle Therapien und Maßnahmen in Anspruch zu nehmen – das Persönliche Budget eröffnet zahlreiche Möglichkeiten. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen und teilen konkrete Beispiele aus dem Alltag von Menschen, die das Persönliche Budget in verschiedenen Lebenssituationen nutzen.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget (§ 29 Sozialgesetzbuch IX) ist eine besondere Leistungsform, bei der Menschen mit Behinderung eine Geldleistung oder in begründeten Einzelfällen auch Gutscheine erhalten.

Es kann freiwillig von jedem Menschen mit Behinderung oder von Personen, die von einer Behinderung bedroht sind, beantragt werden, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe bzw. der Eingliederungshilfe haben. Auch Menschen, die das Budget nicht selbst verwalten können, sind dabei antragsberechtigt. So können auch Eltern ein Persönliches Budget für ihr Kind beantragen.

Wie das funktioniert und was es zu beachten gibt, lest Ihr in unserem detaillierten „Persönliches Budget“-Ratgeber.

Persönliches Budget: Beispiele von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung

Die nachfolgenden Beispiele sollen zeigen, wie das Persönliche Budget Menschen und Kindern mit besonderen Bedürfnissen und ihren Familien helfen kann, eine individuell angepasste Unterstützung und Förderung zu erhalten, die ihre Lebensqualität und Entwicklung positiv beeinflusst.

Wichtig: Hierbei handelt es sich lediglich um Beispiele. Jeder Fall ist zudem individuell zu betrachten und sollte nicht verallgemeinert werden.

Beachte: Leistungen zur Teilhabe sind uneingeschränkt budgetfähig. § 17 Absatz 2 SGB IX definiert, welche Leistungen als budgetfähig gelten und somit auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden können. Darüber hinaus regelt § 17 SGB IX, dass auch bestimmte weitere Leistungen, die keine Teilhabeleistungen sind, budgetfähig sein können. Allerdings muss das beantragt werden.

Je nach Leistungsträger unterscheiden sich die Leistungen, die budgetfähig sein können!

Gerne beantworten wir Eure offenen Fragen rund um das Persönliche Budget und die Einsatzmöglichkeiten.

Beispiel 1 für das Persönliche Budget:
Lukas, 17 Jahre – Auszubildender mit Behinderung

Lebenssituation: Lukas ist 17 Jahre alt und wegen seiner körperlichen Behinderung auf einen Rollstuhl angewiesen. Er hat gerade erfolgreich seinen Schulabschluss gemacht und möchte nun eine dreijährige Berufsausbildung zum Mediengestalter beginnen. Aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen benötigt er jedoch Hilfe in verschiedenen Bereichen.

Einsatz des Persönlichen Budgets: Lukas könnte das Persönliche Budget verwenden, um verschiedene Unterstützungsleistungen zu finanzieren, die ihm ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dazu gehören:

  • Assistenz in den eigenen vier Wänden und am Ausbildungsplatz

Das kann etwa eine Assistenzperson sein, die Lukas hilft, Aufgaben zu erledigen, die er aufgrund seiner Behinderung nicht alleine bewältigen kann.

Zusätzlich zum persönlichen Budget interessant für Lukas: Mobilitätshilfen / Kraftfahrzeughilfe
Zum Beispiel in Form einer Finanzierung eines angepassten Fahrzeugs mit Unterstützung der Kfz-Hilfe oder Fahrdienste, damit Lukas zu seinem Ausbildungsplatz kommen kann.

Um normal am Ausbildungs- und Alltagsleben teilhaben zu können, gibt es viele Möglichkeiten. Lasst uns gemeinsam herausfinden, was am besten passt. Von Assistenz und Mobilitätshilfen bis zu speziellen Therapien – wir beraten individuell und helfen bei der Beantragung.

Beispiel 2 für das Persönliche Budget:
Manuela, 42 Jahre – Alleinerziehende Mutter mit körperlichen Einschränkungen

Lebenssituation: Manuela ist 42 Jahre alt und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Sie hat eine fortgeschrittene Multiple Sklerose (MS), was zu häufigen Erschöpfungszuständen führt und eine aus der MS resultierende körperliche Behinderung, die ihre Mobilität stark einschränkt. Das erschwert neben der Erziehung auch alltägliche Aufgaben erheblich.

Einsatz des Persönlichen Budgets: Manuela könnte durch das Persönliche Budget verschiedene Unterstützungsleistungen finanzieren, um sich und ihren Kindern einen sorgloseren Alltag zu schaffen.

Dazu gehören:

  • Haushaltshilfe

Manuela könnte mit dem Persönlichen Budget eine Haushaltshilfe bezahlen, die sie bei der Hausarbeit unterstützt und so die Belastung reduziert.

  • Persönliche Assistenz oder Alltagsunterstützung

Das kann etwa eine Assistenzperson oder ein Familienangehöriger sein, die Manuela hilft, Aufgaben zu erledigen, die sie aufgrund ihrer Einschränkungen nicht mehr alleine bewältigen kann.
Wichtig: Sollte Manuela bereits Pflegegeld beziehen, kann sie dennoch ein Persönliches Budget beantragen. Allerdings können ihre Pflegeleistungen gem. § 63b SGB XII Abs. 5 um bis zu zwei Drittel gekürzt werden.

  • Kinderbetreuung

Ebenso die Finanzierung einer Nachmittagsbetreuung oder eines Babysitters, damit Manuela sich Zeit für ihre Therapie und Erholung nehmen kann, ist durch das Persönliche Budget nach § 78 SGB IX im Rahmen der Persönlichen Assistenz möglich.
Die persönliche Assistenz schließt nämlich auch die Elternassistenz (Abs. 3, § 78 SGB IX) ein, welche Mütter und Väter mit Behinderung oder chronischer Krankheit urch spezifische Unterstützung im Alltag wie Hilfe im Haushalt, bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder sowie bei der Organisation des Familienlebens unterstützt.

Aber auch als Leistung der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe gemäß § 113 SGB IX kann eine Elternassistenz in Anspruch genommen werden.

Im Vergleich zur festen Elternassistenz, die im Rahmen der Eingliederungshilfe bereitgestellt wird, bietet das Persönliche Budget jedoch eine größere Flexibilität und Eigenverantwortung, indem es Euch als Eltern erlaubt, die notwendigen Dienstleister und Dienstleistungen frei zu wählen und anzupassen.

  • Freizeit und soziale Teilhabe für assistierende und pflegende Begleitpersonen

Um am sozialen Leben teilzunehmen, lassen sich durch das Persönliche Budget auch Ausgaben im Bereich Freizeit für begleitende Assistenzkraft (Freizeitassistenz) finanzieren. Dazu gehören etwa Vereinsmitgliedschaften, Kino- und Theaterbesuche oder andere Aktivitäten, die die soziale Teilhabe fördern und es ermöglichen, neue Menschen kennenzulernen.
Körperlich beeinträchtigt den Alltag zu meistern, ist schon schwer genug. Vor allem aber, wenn man vor den Kindern stark sein muss. Keiner muss das jedoch alleine schaffen – wir von Querleben beraten zum Persönlichen Budget.

Zusätzlich interessant für Manuela: Hilfsmittel für besondere Bedürfnisse

Teilweise können spezielle Hilfsmittel oder Assistenztechnologien budgetfähig sein, wenn sie die Mobilität oder Selbstständigkeit fördern.

Beispiel 3 für das Persönliche Budget:
Lena, 14 Jahre – Kind mit Down-Syndrom

Lebenssituation: Lena ist 14 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Sie und ihre Eltern haben gelernt, mit den vorhandenen Einschränkungen umzugehen, aber der Alltag ist dennoch herausfordernd. Aufgrund Lenas kognitiven Beeinträchtigungen benötigt sie dauerhafte Begleitung, was ebenso für die Schule gilt, einschließlich spezieller Bildungsmaßnahmen und individueller Betreuung.

Einsatz des Persönlichen Budgets: Lenas Eltern könnten das Persönliche Budget nutzen, um verschiedene Unterstützungsleistungen zu finanzieren, die ihre Lebensqualität verbessern und die Familie entlasten.

Dazu gehören:

  • Schulassistenz

Von dem Persönlichen Budget könnte eine Schulbegleitung gezahlt werden, die Lena während des Unterrichts sowie in den Pausen beaufsichtigt und bei Bedarf unterstützt.

  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung

Um Lena bei täglichen Aktivitäten wie dem Aufräumen oder der Hausaufgabenbetreuung zu unterstützen, kann durch das Persönliche Budget auch eine persönliche bedarfsorientierte Assistenz finanziert werden. Dies hilft nicht nur Lena, sondern entlastet auch ihre Eltern, die dadurch mehr Zeit für andere Aufgaben und sich selbst haben.

Dabei könnt Ihr als Familie den Arbeitnehmer oder Dienstleister selbst wählen und ihn mit der Assistenz beauftragen.

Wenn Ihr Euch für das Arbeitgebermodell entscheidet, stellt Ihr die Assistenzkraft direkt an und übernehmt somit die Rolle des Arbeitgebers.

Das bedeutet, dass Ihr für Lohnzahlungen, Sozialversicherungsbeiträge und alle administrativen Aufgaben verantwortlich seid. Mit diesem Modell seid Ihr flexibel, da Ihr die Assistenzkraft selbst auswählen und deren Arbeitszeiten nach Euren Bedürfnissen gestalten könnt.

Zur Umsetzung des Arbeitgebermodells gibt es zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Ihr übernehmt die zusätzlichen administrativen Aufgaben und rechtlichen Verantwortlichkeiten selbst.

Möglichkeit 2: Wenn du das Arbeitgebermodell nutzt, kannst du die administrativen Aufgaben, wie zum Beispiel die Lohnabrechnung, an uns von Querleben abgeben. Über diese sogenannte Budgetassistenz übernehmen wir diese Tätigkeiten für dich und stehen auch beratend zur Seite. Die Kosten für die Budgetassistenz werden durch das Persönliche Budget (PB) abgedeckt und im Vorfeld mit einkalkuliert.

Im Dienstleistermodell (Auftraggebermodell) hingegen beauftragt Ihr einen externen Dienstleister, der die Assistenzleistungen erbringt. Dieser übernimmt die Anstellung und Lohnabrechnung der Assistenzkräfte, was Euren administrativen Aufwand erheblich reduziert. Allerdings bedeutet dies auch, dass Ihr weniger direkte Kontrolle über die Auswahl der Assistenzkräfte und deren Arbeitszeiten habt, was Eure Flexibilität in der direkten Einflussnahme einschränkt.

Überlegt Euch also am besten bereits vorab sorgfältig, welches Modell am besten zu Euren Bedürfnissen passt und welche Anforderungen Ihr an die Assistenz habt.

  • Freizeitaktivitäten

Mit dem Persönlichen Budget können spezielle Freizeitaktivitäten und Sportangebote finanziert werden, die auf Lenas Interessen und Bedürfnisse abgestimmt sind. Dies kann zum Beispiel integrative Sportvereine umfassen. Aber auch die Kosten für pflegende oder betreuerische Begleitpersonen können durch das Persönliche Budget gedeckt werden.

Ihr seid in einer ähnlichen Situation? Gerne stehen wir Euch beratend zur Seite und unterstützen Euch auf Wunsch auch proaktiv bei der Antragstellung für Unterstützungsleistungen wie Schulassistenz und therapeutische Maßnahmen.

Weniger Stress, mehr Zeit für eure Familie: Budgetassistenz, die entlastet

Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, wie herausfordernd es sein kann, mit einem behinderten Kind den Alltag zu meistern. Wenn dann auch noch komplizierte Beantragungsprozesse und bürokratische Hürden hinzukommen, kann das eine zusätzliche Belastung darstellen.

Wir von Querleben begleiten und beraten Euch deshalb zum Thema Persönliches Budget – unabhängig des Alters.

Unser Ziel ist es, Euch den Umgang mit dem Persönlichen Budget zu erleichtern und den gesamten Prozess für Euch als Einzelperson oder aber auch als Familie so einfach wie möglich zu gestalten. Wir übernehmen deshalb die administrativen Aufgaben inkl. Budgetplanung, Antragstellung sowie Beratung und sorgen dafür, dass Ihr die notwendige Unterstützung erhaltet, ohne euch durch die Bürokratie kämpfen zu müssen. So bleibt euch mehr Zeit für die wichtigen Momente im Leben mit eurem Kind.

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Ein roter Stift liegt auf einem Blatt Papier und bietet Hilfe und Unterstützung in der ambulanten Intensivpflege Kinder an.
Unser Ziel bei Querleben ist es, sowohl die Kinder mit Krankheiten oder Behinderungen zu unterstützen, als auch ihren Eltern und Geschwistern umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Unsere breite Palette an Beratungs- und Unterstützungsleistungen wird von Fachkräften mit Hingabe, Kompetenz und Empathie bereitgestellt.

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