Voraussetzungen: Wer kann das Persönliche Budget beantragen und nutzen?
Durch das Persönliche Budget bekommen Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Möglichkeit, notwendige Unterstützungsleistungen selbstbestimmt zu organisieren. Voraussetzung dafür ist ein Antrag – doch wer hat Anspruch darauf, diesen zu stellen und die Geldmittel zu erhalten?
In diesem Ratgeber geben wir Euch einen Überblick und klären, wer genau das Persönliche Budget beantragen kann und welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert das Persönliche Budget für Schwerbehinderte?
Das Persönliche Budget wurde zum 1. Juli 2001 im Rahmen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeführt und stellt eine Alternative zu Sachleistungen und Dienstleistungen dar.
Budgetfähig sind in diesem Zuge insbesondere sämtliche Leistungen zur Teilhabe (nach §4 SGB IX) und auch die außerklinische Intensivpflege nach SGB V budgetfähig sind. Diese können etwa Teil der Eingliederungshilfe sein, beinhalten jedoch auch andere Bereiche wie
- Pflege,
- Assistenz und
- berufliche Rehabilitation.
Eine detaillierte Übersicht dazu findet Ihr in unserem umfassenden Ratgeber zum Persönlichen Budget.
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch nach § 29 Abs. 1 SGB IX auf das Persönliche Budget. Das bedeutet, dass alle Anträge grundsätzlich bewilligt werden müssen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget findet Ihr auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Welche Voraussetzungen müssen für das Persönliches Budget erfüllt sein?
Damit das Persönliche Budget bewilligt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese variieren je nach Leistungsträger, beinhalten aber in der Regel:
1. Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
Das Persönliche Budget steht Menschen zu, die:
- eine nachgewiesene Behinderung oder chronische Erkrankung haben oder
- bei denen eine solche nachweislich droht.
Die rechtliche Grundlage bildet in diesem Fall § 99 SGB IX.
2. Individueller Bedarf an Unterstützung bzw. Anspruch auf Sozialleistungen
Um das Persönliche Budget zu erhalten, muss ebenso ein nachgewiesener Bedarf an Unterstützung bestehen, um:
- eine selbstbestimmte Lebensführung und/oder
- die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die Leistungen, die über das Persönliche Budget finanziert werden, müssen demnach gezielt dazu beitragen, individuelle Einschränkungen auszugleichen und den Alltag entsprechend der persönlichen Bedürfnissen zu gestalten.
Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die unter anderem mindestens eine unterstützende Sozialleistung benötigen oder bereits erhalten.
3. Zustimmung zu Verwaltungs- und Prüfungsanforderungen
Eine weitere Voraussetzung für das Persönliche Budget ist, dass bestimmte organisatorische und verwaltungstechnische Vorgaben erfüllt werden. Dazu gehören:
- Der Antragsteller (oder sein gesetzlicher Vertreter) muss eine Willenserklärung zur Teilnahme am Persönlichen Budget abgeben und einer Zielvereinbarung zustimmen.
- Das Budget muss zielgerichtet eingesetzt werden und kann entweder eigenständig oder mit Unterstützung (Budgetassistenz oder gesetzlicher Vertreter) verwaltet werden.
- Bei Bedarf müssen sich die Budgetnehmer einer Qualitätsprüfung durch den zuständigen Leistungsträger unterziehen, z. B. durch einen Hausbesuch oder Rücksprachen mit beteiligten Stellen wie Pflegediensten oder Gesundheitsämtern.
4. Zusätzliche leistungsträgerspezifische Voraussetzungen
Zusätzlich können je nach zuständigem Leistungsträger weitere spezifische Voraussetzungen gelten. Informationen zu diesen erhaltet Ihr bei den jeweiligen Trägern.
Falls Ihr Unterstützung bei der Beantragung benötigt, stehen wir Euch als familienentlastender Dienst und spezialisierte Beratungsstelle gerne zur Seite.
In einem persönlichen, völlig unverbindlichen Gespräch beantworten wir alle Fragen und geben hilfreiche Fingerzeige für die nächsten wichtigen Schritte. Ebenso geben wir Euch einen ausführlichen Überblick, ob und welche Leistungen für Euch oder Euer Kind infrage kommen.
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Wenn alle Voraussetzungen für das Persönliche Budget erfüllt sind, sind folgende Personen berechtigt, einen Antrag zu stellen:
- Betroffene Menschen mit (drohender) Behinderung oder chronischer Krankheit.
- Eltern, die das Persönliche Budget für ihre Kinder mit Beeinträchtigung beantragen.
- Gesetzliche Betreuer:innen von Menschen mit Behinderung.
- Beratungsstellen, die Menschen mit Behinderung unterstützen.
Informationen zum Prozess der Beantragung findet Ihr in unserem Ratgeber „Persönliches Budget beantragen: Der Antragsprozess im Detail“ sowie auf unserer Beratungsseite rund um das Persönliche Budget.
Gerne helfen wir Euch und stehen darüber hinaus auch bei allen Rückfragen zur Verfügung.
Kontaktiert uns einfach per Telefon oder E-Mail, wir helfen Euch weiter!