Pflegegeld für behindertes Kind beantragen: Eine Anleitung
Pflegeleistungen für Kinder mit Behinderung oder chronischen Krankheiten können schnell die Kosten in die Höhe treiben. Genau hier greift das Pflegegeld als besondere Unterstützung. Mit diesem können Eltern beispielsweise einen Angehörigen als Haushaltshilfe oder Betreuungsperson finanzieren und so den Alltag für alle Beteiligten erleichtern.
In diesem Ratgeber erklären wir von Querleben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie viel Pflegegeld Euch bzw. Eurem Kind zusteht und wie Ihr es erfolgreich beantragen könnt.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen: Wer ist berechtigt, Pflegegeld zu erhalten?
Neben einer Vielzahl von anderen Sonderrechten haben Eltern behinderter Kinder Anspruch auf Pflegegeld. Die Voraussetzungen für diese Leistung sind dabei wie folgt:
Anhaltende Pflegebedürftigkeit & Pflegegrad 2 oder höher
Ein offiziell anerkannter Pflegegrad von 2 oder höher muss vorliegen, wobei die Pflegebedürftigkeit auf Dauer bzw. voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern und die im § 15 SGB XI festgelegte Schwere aufweisen muss.
Häusliche Pflege
Das betroffene Kind muss häuslich gepflegt werden. Eine Inanspruchnahme von Pflegegeld ist somit nicht möglich, wenn es sich um vollstationäre Pflege in einer Einrichtung handelt.
Pflege durch Ehrenamtliche oder Angehörige
Wenn ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, gelten die Pflegesachleistungen und kein Pflegegeld. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren, also neben der Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche auch Teile der Unterstützung eines Pflegedienstes anzunehmen.
Weitere Informationen zu anderweitigen Zusatzsach- sowie Geldleistungen für Eltern findet Ihr in unserem Ratgeber „Sonderrechte für Eltern mit behinderten oder schwerkranken Kindern“.
Welcher Träger zahlt das Pflegegeld für Kinder mit Behinderung oder chronischer Krankheit?
Pflegegeld für ein behindertes Kind könnt Ihr als Eltern direkt bei der Pflegekasse ( bei den Krankenkassen eingerichtet) beantragen. Sollte jedoch kein Elternteil in den letzten zehn Jahren für mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben, so übernimmt das Sozialamt.
Höhe des Pflegegelds für ein behindertes Kind – 2024 und 2025
Wurde eine Pflegebedürftigkeit festgestellt (siehe nächster Absatz) erhalten Sie für Ihr Kind je nach Pflegestufe einen pauschalen Geldbetrag nach § 37 SGB XI:
Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2025 |
Pflegegrad 1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 990 Euro |
Quelle: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflege-2025/
Schritt-für-Schritt: Erfolgreich Pflegegeld für Kind mit Behinderung oder chronischer Krankheit beantragen
1. Pflegegrad im Zuge der Pflegeleistungen beantragen
Bevor Eltern Pflegegeld für ihr behindertes Kind beantragen können, muss zunächst geklärt werden, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das Pflegegeld kann somit nicht direkt beantragt werden – es muss zuerst ein Pflegegrad festgelegt werden. Diesen festzustellen ist daher ein obligatorischer Teil des Antragsprozesses für Pflegeleistungen.
Im ersten Schritt solltet Ihr deshalb dafür sorgen, dass alle Nachweise vorhanden sind, die beweisen, dass auch die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und das Pflegegeld erfüllt werden. So vermeidet Ihr unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen.
Wichtig: Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung – und somit auch Pflegegeld – sollte am besten so früh wie möglich gestellt werden, da das Pflegegeld rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt wird. Aus diesem Grund solltet Ihr auch unbedingt eine Bestätigung des Eingangs anfordern.
Links zu den Anträgen der 10 größten Krankenkassen in Deutschland, die Ihr entweder direkt online ausfüllen oder ausdrucken könnt, findet Ihr in unserem Ratgeber „Pflegegrad bei Kindern“. Den Antrag könnt Ihr dann zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Pflegekasse einreichen.
2. Termin mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes
Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht, heißt es erst einmal warten. Während dieser Zeit könnt Ihr Euch jedoch bereits auf den nächsten Schritt vorbereiten.
Im Zuge der Pflegegradermittlung wird nämlich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren und die aktuelle Pflegebedürftigkeit sowie -situation Eures Kindes bewerten.
Um bestmöglich vorbereitet zu sein, empfehlen wir, alle wichtigen Unterlagen bereits vorab zu sortieren und zu sammeln. Dazu zählen etwa
- Berichte der behandelnden Ärzte sowie Krankenhaus- und Reha-Berichte,
- ein Medikamentenplan,
- die Dokumentation über den Umgang der Pflegeleistungen sowie der benötigten Hilfsmittel und
der, insofern vorhanden, - Schwerbehindertenausweis.
3. Auf Bescheid der Pflegekasse warten
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Pflegeleistungen kann variieren, abhängig davon, wie komplex der Sachverhalt und wie hoch die Arbeitsbelastung der Pflegekasse bzw. des Sozialamts ist. In der Regel erhaltet Ihr jedoch innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung. Die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage.
Wichtig hier: Der Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf Pflegegeld gilt, ist das Datum der Antragsstellung! Das bedeutet, dass das Pflegegeld ab diesem Tag (auch rückwirkend) bezahlt wird.
Denkt also daran, die Beantragung so früh wie möglich zu starten.
4. Bei Absage: Widerspruch einlegen
Sollte der Pflegegrad- bzw. Pflegegeldantrag für Euer Kind abgelehnt werden, könnt Ihr Widerspruch einlegen. Dieser muss jedoch spätestens vier Wochen nach Eingang des Ablehnungsbescheids eingereicht werden.
5. Pflegeleistungen erhalten
Kurz nach der Genehmigung des Antrags solltet Ihr bereits die ersten Pflegeleistungen erhalten. Das Pflegegeld wird dabei in der Regel monatlich überwiesen und kann flexibel für die Pflege und Betreuung Eures Kindes verwendet werden.
Wichtig: Achtet darauf, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise stets parat zu haben, um mögliche Prüfungen durch die Pflegekasse problemlos zu durchlaufen. Sollte sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit verändern, könnt Ihr zudem eine Neubewertung des Pflegegrades beantragen.
Ihr wünscht Euch Unterstützung bei dem Thema Pflegegrad und Pflegegeld für Euer Kind? Wir von Querleben sind da und stehen Euch mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihr die bestmögliche Unterstützung für Euer Kind erhaltet – egal, ob es um die erste Antragstellung, einen Widerspruch oder die Erhöhung des Pflegegrades geht.
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