Urlaubszuschuss für Behinderte:
Wichtigen Informationen im Überblick

Eine Urlaubsreise bietet Eltern von Kindern mit Behinderung nicht nur eine häufig so dringend benötigte Auszeit vom stressigen Alltag, sondern auch die Möglichkeit, gemeinsame Erlebnisse zu schaffen und den eigenen Akku wieder aufzuladen.

Jedoch ist eine solche Reise oftmals mit finanziellen sowie organisatorischen Belastungen verbunden, besonders wenn Assistenzhelfer, barrierefreie Transportmöglichkeiten und behindertengerechte Unterkünfte benötigt werden.

Wir von Querleben zeigen Euch, welche Zuschüsse und Unterstützungsmöglichkeiten es für Euch gibt.

Inhaltsverzeichnis

Wann besteht Anspruch auf Zuschüsse für Urlaub als Mensch mit Behinderung?

Neben den von Krankenkassen getragenen Eltern-Kind-Kuren haben schwerbehinderte Menschen nach Ansicht der Gerichte ein “legitimes Teilhabebedürfnis” am Erholungsurlaub.

In einem Urteil vom 19.05.2022 hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden, dass Mehrkosten für eine notwendige Begleitperson als Eingliederungshilfeleistung erstattet werden können, wenn der Urlaub als “angemessen” gilt (Az.: B 8 SO 13/20 R)1

Denn Freizeitaktivitäten, einschließlich einer Urlaubsreise, sind ein wesentlicher Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe. Wenn beispielsweise also eine Begleitperson für die Durchführung des Urlaubs erforderlich ist, wird dies als Leistung der Eingliederungshilfe angesehen.

Zuschüsse und finanzielle Förderung von Urlaubsreisen für Menschen mit Behinderung

Während der Urlaub an sich meist selbst finanziert werden muss, werden Zuschüsse für Assistenzleistungen während der Reise oder spezielle Urlaubsmaßnahmen wie Gruppenreisen durch anerkannte Institutionen gefördert.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Urlaub handelt, der die gemeinsame Teilnahme von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht sowie Urlaubsziele und Aktivitäten am Urlaubsort einschließt, die nicht speziell auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind. 

Somit ist ein Urlaub nach individuellen Wünschen mit der Familie, einer Begleitperson oder auch eine Gruppenreise möglich.

Spezielle Reise-Angebote für Erwachsene und Kinder mit Behinderung

Auf den nachfolgenden Websites findet Ihr Angebote von Reisevermittlern und Organisationen, die sich auf Reisen für Menschen mit Handicap spezialisiert haben und teils sogar von der Krankenkasse bezuschusst werden:

  • Müttergenesungswerk

Als Eltern von einem Kind mit Behinderung gibt es spezielle Kurangebote des Müttergenesungswerkes.

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

Besondere Angebote haben für Euch auch die Häuser der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung im Programm.

  • Bundesfamilienministerium

Die Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet Euch ebenso Informationen über Familienferienstätten finden, die spezielle Angebote für Familien wie Euch mit einem behinderten Kind haben.

  • Bundesverband für Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)

Auf der Website des BSK findet Ihr Informationen über barrierefreie Individual- und betreute Gruppenreisen sowie die Vermittlung von geschulten Reiseassistenten, die Euch als Eltern mit einem behinderten Kind unterstützen können.

  • behindertenreisen.de

Entdeckt Angebote für behindertengerechte Ferienhäuser und mehr auf behindertenreisen.de, die speziell auf Familien mit einem behinderten Kind ausgerichtet sind.

  • urlaub-barrierefrei.info

Auf der Seite von urlaub-barrierefrei.info könnt Ihr nach rollstuhlgerechten Unterkünften sowie spezialisierten Reiseveranstaltern recherchieren, die Euren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

  • lebenshilfe-tours.de

Informieren könnt Ihr Euch bei Lebenshilfe Tours über Gruppenreisen, Fernreisen und Städtereisen, die speziell für Familien wie Eure organisiert werden.

  • YAT-Reisen

YAT-Reisen organisiert barrierefreie Gruppenreisen für Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen. Oft ist zudem eine Direktabrechnung mit der Krankenversicherung möglich, sodass Ihr nur einen gewissen Eigenanteil vorab zahlen müsst.


Zusätzlich könnt Ihr Euch an spezielle Stiftungen wenden, die Erholungsurlaube und Ferienreisen für Familien mit einem behinderten Kind unterstützen.

Ein Beispiel ist etwa die Nathalie-Todenhöfer-Stiftung, welche als Organisation Menschen mit Multipler Sklerose (MS) finanziell unterstützt und ihnen bei einem Erholungsurlaub hilft.

Urlaub für behinderte Menschen mit Begleitperson: Diese 4 Möglichkeiten gibt es

Du hast selbst eine Behinderung oder planst als Elternteil eines behinderten Kindes den gemeinsamen Urlaub? Bei Eurem Vorhaben stehen Euch verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Ist das Reisen alleine nicht möglich, könnt Ihr die Übernahme der Zusatzkosten für eine Begleitperson oder für Assistenzleistungen bei der Eingliederungshilfe beantragen.

  • Unterstützung erhaltet Ihr auch durch Organisationen wie die Aktion Mensch, einem gemeinnützigen Träger, der spezielle Ferienfreizeiten für Menschen mit Behinderung anbietet. Hier könnt Ihr entsprechende Fördermittel beantragen, um die Kosten zu reduzieren.


Pauschale je Begleitperson pro Tag2:

→ für Menschen mit Behinderung 50 Euro

→ für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 80 Euro

→ für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 50 Euro

  • Solltest Du oder Euer Kind mindestens Pflegegrad 2 haben, so steht Euch ein sogenanntes Budget für Verhinderungspflege der Pflegekasse (respektive Krankenkasse) zu. Aus diesem Budget könnt Ihr Zuschüsse für eine Begleitperson beantragen, wenn Eure Hauptpflegeperson verhindert ist bzw. nicht mit Euch die Reise antreten kann.3
     
  • Finanzielle Unterstützung4 gibt es auch durch den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 1.500 Euro, bei denen Ihr jedoch in Vorleistung gehen müsst.

Urlaubszuschuss für behinderte Menschen in NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie anderen Bundesländern

In verschiedenen Bundesländern werden Urlaubszuschüsse für Menschen mit Behinderungen angeboten. Die Höhe und die Bedingungen für diese Zuschüsse variieren dabei je nach Bundesland. Einige Länder, wie etwa Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, bieten dabei spezifische Förderungen an, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, finanzielle Unterstützung für Urlaubsmaßnahmen zu beantragen.

Urlaubszuschuss und Fördermöglichkeiten als Familie mit geringen und mittleren Einkommen

5Um Euch auch mit begrenztem Budget erschwingliche Urlaubsmöglichkeiten zu bieten, gewähren 9 von 16 Bundesländern Zuschüsse zur Familienerholung für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland sind darunter, wobei die Höhe dieser Zuschüsse je nach Bundesland variiert.

Zum Beispiel können gemäß den Richtlinien des Landschaftsrats Rheinland (LVR) in NRW einmalig bis zu 600 Euro pro Person im Kalenderjahr förderungsfähig sein.

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt hingegen eine pauschale Förderung in Höhe von 30 € je Übernachtung und Familienmitglied für einen Zeitraum von mind. fünf bis maximal 14 Tagen. Der Zuschuss sinkt jedoch ab dem achten Tag auf 15 €.

Des Weiteren gibt es 84 gemeinnützige Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, die Euch mit familienfreundlichen Preisen, die steuerlich begünstigt sind, unterstützen.

Auf der Website bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung (BAG) zudem einen Zuschussrechner an, damit Ihr prüfen könnt, ob Ihr für vergünstigte Preise berechtigt seid.

Hilfen und Vergünstigungen beim Fliegen6

Die nachfolgenden Hilfsangebote werden von Flughäfen und Fluglinien zur Verfügung gestellt und können von Euch als Menschen mit Behinderung oder als Eltern eines behinderten Kindes in Anspruch genommen werden:

  • Kostenfreies Parken mit dem EU-Parkausweis.
  • Kostenloser Transport von Medikamenten, medizinischen Geräten und Hilfsmitteln.
  • Barrierefreie Check-in-Schalter am Flughafen.
  • Mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis zahlen Begleitpersonen auf Inlandsflügen nur die Flughafengebühren.
  • Menschen mit einer Sehbehinderung müssen nicht auf ihren Blindenhund verzichten, sondern können ihn mit ins Flugzeug nehmen.

Urlaub für Eltern ohne das behinderte Kind

Als Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist es möglich, dass Ihr auch mal eine Auszeit ohne Euer Kind nehmen könnt. 

Als pflegende Angehörige habt Ihr dabei das Recht auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen. Die Kosten für die Pflege in einer passenden Einrichtung oder die Ersatzpflege zu Hause werden in diesem Fall von der Pflegekasse übernommen.

Es ist wichtig, sich frühzeitig darum zu kümmern, da Kurzzeitpflegeplätze oft langfristig ausgebucht sind. Alternativ besteht die Möglichkeit, Kurzzeitwohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen.7

Genießt Euren Urlaub als Familie!

Lieben Eltern, auch wenn die Organisation eines umsetzbaren Urlaubs – besonders für Euch als Eltern eines behinderten Kindes – herausfordernd sein kann, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, um die finanziellen Belastungen zu reduzieren und Euch den wohlverdienten Urlaub zu ermöglichen.

Lasst Euch gerne beraten und nehmt Euch die Zeit, die Ihr benötigt, um gemeinsam als Familie zu entspannen, unvergessliche Erlebnisse zu schaffen und kostbare Erinnerungen zu sammeln.

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Ein roter Stift liegt auf einem Blatt Papier und bietet Hilfe und Unterstützung in der ambulanten Intensivpflege Kinder an.
Unser Ziel bei Querleben ist es, sowohl die Kinder mit Krankheiten oder Behinderungen zu unterstützen, als auch ihren Eltern und Geschwistern umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Unsere breite Palette an Beratungs- und Unterstützungsleistungen wird von Fachkräften mit Hingabe, Kompetenz und Empathie bereitgestellt.

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