Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung!

Das Leben mit Einschränkungen, sei es durch Behinderung oder chronische Krankheiten, bedeutet eine große Belastung. Sowohl für die Betroffenen, als auch für deren Angehörige. Hilfe durch unsere persönliche Assistenz im Alltag soll hier unterstützen und entlasten.

Wir von Querleben unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen
(insbesondere Familien mit Kindern):

  • Assistenzleistungen unserer Mitarbeiterinnen oder der Vermittlung von Assistent:innen,
  • beratend, für einen Durchblick bei der Bürokratie und Formalitäten, sowie
  • auf Wunsch bei der Beantragung von Assistenzleistungen!

Inhaltsverzeichnis

Persönliche Assistenz von Querleben

Unsere Mitarbeiterinnen für Assistenzleistungen von Querleben stehen insbesondere Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre zur Seite.

Für die Region Mecklenburg-Vorpommern und deutschlandweit bieten wir eine breite Palette an Assistenzleistungen an, die eine eigenständige und selbstbestimmte Bewältigung des Alltags erleichtern:

  • Freizeitassistenz
  • Tagesstrukturierung
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung 
  • Wohnassistenz
  • Unterstützung bei der Mobilität, z. B. beim Einkaufen oder Arztbesuchen
  • Assistenz bei Behördengängen
  • Assistenz am Arbeitsplatz
  • Unterstützung bei der Gesundheitssorge
  • Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung
  • Unterstützung bei der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

Spreche uns gerne auf ergänzende Leistungen zur Betreuung und Vermittlung an.

Assistenzleistungen: Maßgeschneidert und individuell mit Querleben

Bei Querleben bieten wir Dir flexible Unterstützung durch unser eigenes Team von Assistentinnen oder durch die Vermittlung von persönlichen Assistent:innen aus unserem Netzwerk.

So können wir individuell auf Deine Bedürfnisse und Wünsche eingehen und Dir maßgeschneiderte Unterstützung anbieten.

Wenn Du Hilfe benötigst oder mehr darüber erfahren möchtest, welche Assistenzleistungen möglich sind, beraten wir Dich gerne.

Schicke uns einfach eine Nachricht oder rufe uns an – wir freuen uns darauf, Dir weiterzuhelfen!

Assistenzleistungen beantragen: Wie geht das und was ist zu beachten?

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) garantiert Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen.

Assistenzleistungen sind ein wichtiger Bestandteil der Eingliederungshilfe und helfen Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Für die Beantragung von Assistenzleistungen sind die Voraussetzungen zur sozialen Teilhabe gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu erfüllen.

Wer erhält Leistungen der Eingliederungshilfe?

Um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, gelten folgende Bedingungen:

  1. Behinderung: Die betroffene Person muss eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung haben, die länger als sechs Monate andauert.
  2. Hilfebedarf: Aufgrund ihrer Behinderung benötigt die betroffene Person Unterstützung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ihr Leben eigenständig zu gestalten.

Assistenzleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gibt es spezielle Regelungen im Rahmen der Assistenzleistungen, für die Bereiche Entwicklung und Bildung sowie Wohnen.

Im Bereich Bildung gibt es inklusive Angebote sowie besondere Angebote für bestimmte Behinderungen (z. B. körperliche oder geistige Behinderung), wie:

  • Barrierefreie Schulen
  • Barrierefreies Lernmaterial

Im Bereich Wohnen ist es das Ziel, dass Kinder und Jugendliche möglichst bei ihren Familien leben können. Falls das nicht möglich ist, gibt es alternative Wohnformen wie Internate, Wohngruppen oder Pflegefamilien mit speziell ausgebildetem Personal und individuellen Unterstützungsplänen.

Unterstützung beim Beantragungsprozess für Assistenzleistungen

Die Art und der Umfang für Assistenzleistungen können individuell sehr unterschiedlich sein, abhängig von den Einschränkungen sowie den Bedürfnissen und Wünschen der betroffenen Person.

Bitte beachte, dass es von Bundesland zu Bundesland sowie abhängig vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe Unterschiede im Antragsverfahren für eine qualifizierte Assistenz geben kann. 

Wir verstehen, dass der Beantragungsprozess komplex sein kann und bieten unsere Unterstützung rund um das Assistenzmodell an. 

Wir helfen Dir gerne weiter und stehen Dir zur Verfügung, um die zuständige Stelle zu kontaktieren.

Von der Beantragung über das Einreichen von Unterlagen bis hin zur Genehmigung – wir begleiten Dich während des gesamten Prozesses und beantworten Deine Fragen zu Betreuung und Begleitung sowie Versorgung und Pflege.

Mitbestimmung bei der Gestaltung der Assistenzleistungen

Wir legen großen Wert auf eine individuelle Gestaltung der Assistenzleistungen, sorgen dafür, dass Deine Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden.

Wenn die Jugendhilfe für die Assistenzleistungen zuständig ist, kannst Du im Rahmen des Hilfeplanverfahrens oder Teilhabeplanverfahrens äußern, welche Art von Unterstützung und wo und wann Du sie benötigst. 

Beachte jedoch, dass spezifische Anforderungen und Vorstellungen im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt werden müssen.

Leistungsmodelle: Das Arbeitgebermodell & Auftragsmodell

Es gibt zwei verschiedene Leistungsmodelle bei Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen: das Auftragsmodell (auch Dienstleistungsmodell genannt) und das Arbeitgeber-Assistenzmodell.

  • Im Auftragsmodell werden die Assistenzleistungen als Sachleistung direkt vom Kostenträger eingekauft und bezahlt.
  • Das Arbeitgeber-Assistenzmodell ermöglicht es Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, eine bestimmte Geldsumme für Assistenz-Services zu nutzen (das sog.  Persönliches Budget). Dadurch haben sie mehr Kontrolle und Entscheidungsfreiheit bei der Organisation ihrer Assistenz.

     

Welches Assistenzmodell in Anspruch genommen wird, liegt bei den Betroffenen. 

Benötigst Du Unterstützung bei der Auswahl des passenden Assistenzmodells? 
Wir von Querleben stehen Dir zur Verfügung.

Kontaktiere uns einfach per Telefon oder E-Mail, wir helfen Dir gerne weiter!

Das Persönliche Budget: Mehr Selbstbestimmung & Eigenverantwortung

Im Arbeitgebermodell treten Menschen mit Behinderung als Arbeitgeber:in auf, indem sie  eine Assistenzkraft einstellen

Das sind die Vorteile des Arbeitgebermodells:

  • Du wählst die für Dich am besten geeignete Person aus 
  • Du hast mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung der Assistenzleistungen und 
  • kannst Deinen Tagesrhythmus selbst gestalten.

Das sind die Nachteile des Arbeitgebermodells:

  • Du übernimmst  administrative Aufgaben selbst. Zum Beispiel die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Buchhaltung.
  • Du musst Dich um die Zahlungsabwicklung kümmern und
  • gegebenenfalls eine Kündigung aussprechen.

Das Persönliche Budget im Rahmen des Arbeitgebermodells bietet Betroffenen die Chance für mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung

Im Dienstleistermodell übernimmt hingegen der Dienstleister administrative Aufgaben und stellt eine geeignete Assistenzkraft ein. 

Diese Option kann für Menschen mit Behinderung, die keine Erfahrung im Personalmanagement haben oder sich damit überfordert fühlen, eine gute Wahl sein.

Wir bei Querleben bieten Assistenzleistungen als Dienstleister an, die über das Persönliche Budget finanziert werden und als Pflege- oder Sachleistung festgestellt werden.

Schreib uns eine Nachricht oder ruf uns an !

Ein roter Stift liegt auf einem Blatt Papier und bietet Hilfe und Unterstützung in der ambulanten Intensivpflege Kinder an.
Unser Ziel bei Querleben ist es, sowohl die Kinder mit Krankheiten oder Behinderungen zu unterstützen, als auch ihren Eltern und Geschwistern umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Unsere breite Palette an Beratungs- und Unterstützungsleistungen wird von Fachkräften mit Hingabe, Kompetenz und Empathie bereitgestellt.

Nimm jetzt Kontakt mit uns auf und erhalten unsere Unterstützung!
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