Assistenzleistungen

Deine Selbstbestimmung ist unsere Mission.

Wir beraten Dich über die Vor- und Nachteile des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.

Du hast die Wahl zwischen dem Arbeitgeber– und dem Auftragsmodell (Assistenzmodell).

Wir beantragen für Dich Dein Persönliches Budget bei den zuständigen Kostenträgern.

Wir suchen gemeinsam mit Dir nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen Deine Assistenzkräfte und können sie bei Bedarf auch über unseren Assistenzdienst einstellen.

Deine Wünsche und Deine Bedürfnisse stehen an oberster Stelle. Du hast beispielsweise Mitspracherecht bei der Dienstplangestaltung.

Das Persönliche Budget

Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen können anstelle einer Sach- oder  Dienstleistung (z.B. ambulante Pflegedienste, Fahrdienste und Schulbegleitung) eine Geldzuwendung – das Persönliche Budget – erhalten.

Ein Rechtsanspruch darauf besteht seit dem 01.01.2008, die gesetzliche Grundlage ist im §29 SGB IX geregelt. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder ein Persönliches Budget beantragen, u.a. für eine Kita-Assistenz, eine Schul- oder Freizeitassistenz. Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) steht dabei im Vordergrund. Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form der Leistung, nämlich die Geld- statt Sachleistung.

Für den Budgetnehmer bedeutet das ganz konkret: Eigenverantwortlichkeit statt Fremdbestimmung.

Budgetfähig sind auch die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, u.a Behandlungspflege nach SGB V. 

Leistungsbeispiele aus der Praxis:

– Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, hierzu zählen z.B. Schulbegleitungskosten inkl. Fahrkosten, Hilfen zur Förderung zur Verständigung mit der Umwelt (Kommunikationshilfen) und Freizeitassistenz für eine an FASD (Fetales Alkoholsyndrom) erkrankte Person

– Hilfen zu selbstbestimmten Leben, wie z.B. Kostenübernahme einer betreuten Wohnmöglichkeit, Haushaltshilfe, Gebärdendolmetscher

Das Persönliche Budget soll nicht höher sein als vergleichbare Sozialleistungen. Das Aushandeln von Persönlichen Budgets ist absolute Verhandlungssache. 

Beispiele: 

„Dem Antragsteller ist Eingliederungshilfe für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft und am kulturellen Leben in Form des Persönlichen Budgets in Höhe von 700 Euro monatlich zu gewähren.“

„Im Rahmen des Persönlichen Budgets werden die Kosten einer 24-stündigen Pflegeassistenz im Haushalt des Antragstellers in Höhe von 17.380 Euro monatlich übernommen.“

 

Um ein Persönliches Budget zu erhalten, müssen grundsätzlich Leistungen zur Teilhabe oder medizinisch-pflegerischer Versorgung erforderlich sein. Ein Gutachten ( z.B. MDK oder amtsärztliches Gutachten) dokumentiert und empfiehlt den jeweiligen Leistungsanspruch.

Die Leistungsträger schließen mit dem Budgetnehmer eine Zielvereinbarung ab. Diese legt fest, wie der Einsatz der Mittel nachgewiesen wird. Die Ausgestaltung der Nachweise soll so einfach wie möglich gehandhabt werden.

Kommt ein Persönliches Budget nicht zu Stande, erhält der Antragsteller einen ablehnenden Bescheid, gegen den er fristwahrend Widerspruch einlegen kann. Sollte das Persönliche Budget auch in einem Widerspruchsbescheid abgelehnt werden, kann der Antragsteller fristwahrend Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Die Leistungsmodelle

Wir beantragen für Dich Dein Persönliches Budget. Bei Wahl des Arbeitgebermodells wirst Du Arbeitgeber und übernimmst die Einstellung Deiner Assistenzkräfte. Hier können wir Dich u.a. bei der Auswahl der Assistenzkräfte, bei der Gestaltung der Arbeitsverträge, der Dienstpläne und der Lohnabrechnung beraten und begleiten. Die Kosten für unsere Budgetassistenzleistungen werden von den Kostenträgern übernommen.

Bei Wahl des Assistenzmodells werden wir zu Arbeitgebern Deiner Assistenzkräfte und übernehmen die Einstellung Deiner Assistenzkräfte und tragen somit stellvertretend für Dich die Verantwortung für Deine Assistenten.

Du hast selbstverständlich Mitspracherecht u.a. bei der Auswahl der Assistenzkräfte und bei der Gestaltung der Dienstpläne. 

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"Die Eigentümerin ist einfach nur toll. Sie liebt das was sie tut, und es bleiben keine Wünsche unerfüllt. Wir hatten ein tolles liebevoll eingerichtet Zimmer und auch das Frühstück war ein Traum. Jeden Morgen gab es regionales Frühstück, welches mit Liebe angerichtet war. Für unseren Sohn war es auch Abenteuer, in dem Spielzimmer für die Kinder konnte er nach Herzenslust spielen und auch auf der Außenanlage gab es einiges zu entdecken.
Monique
aus Magdeburg