Das Persönliche Budget: Finanzielle Unterstützung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Die Freiheit, zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem Menschen mit Einschränkung Unterstützung erhalten, ist von unschätzbarem Wert. Das Persönliche Budget ermöglicht genau diese Autonomie und Möglichkeiten.

Es sind Geldmittel, die behinderte Menschen oder deren Familienangehörige (bspw. Eltern) beantragen können, um benötigte Leistungen nach ihren persönlichen Bedürfnissen selbst ‚einzukaufen‘.

Unser Ziel mit diesem Artikel ist es, Dich und Deine Familie zu unterstützen, damit Ihr genau wisst,

  • welche Schritte Ihr gehen müsst und
  • was bei der Beantragung zu beachten ist.


In diesem Artikel unseres Ratgebers geben wir deshalb einen umfassenden Überblick über die zentralen Fragen rund um das Persönliche Budget und klären, wie Ihr durch dieses Euer Leben selbstbestimmter gestalten könnt.

Wir von Querleben unterstützen als Familienentlastender Dienst, Kinder mit Beeinträchtigung und deren Familien durch Intensivpflege, Kurzzeitpflege und Assistenzleistungen.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist ein Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Form der Unterstützung für Menschen mit Behinderung, damit diese selbst über ihre finanziellen Ressourcen verfügen und so ihre individuellen Bedürfnisse decken können.

Statt vorgegebener Leistungen erhaltet Ihr in diesem Fall Geldmittel, selten auch Gutscheine, die Ihr flexibel einsetzen könnt. Es handelt sich demnach um eine selbstbestimmte Alternative zum herkömmlichen Sachleistungsprinzip und eröffnet Dir und Deiner Familie die Möglichkeit, Fach- und Assistenzkräfte sowie weitere benötigte Hilfen nach eigenen Vorstellungen zu organisieren und zu bezahlen.

Schließlich wisst Ihr am besten, was Ihr braucht, um unabhängiger den Alltag zu bestreiten.

Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) steht auch Menschen zur Verfügung, die es selbst nicht verwalten können. Stattdessen können sie ihre Gelder verwenden, um Assistenz für die Verwaltung zu bezahlen.

Persönliches Budget für Dienstleistungen: Individuelle Unterstützung auf Eurem Weg

Insofern Du Dienstleistungen wie Assistenzleistungen von dem Persönlichen Budget finanzieren möchtest, stehen Dir zwei Modelle zur Auswahl:

Beide Modelle haben dabei ihre Vor- und Nachteile, über die Du Dich am besten informieren solltest, noch bevor Du den Antrag auf Persönliches Budget stellst.

Gerne unterstützt Dich unser Team auch bei der Auswahl des passenden Modells sowie der Antragsstellung im Allgemeinen.

Kontaktiere uns für weitere Informationen und eine individuelle Beratung.

Wofür kann das Persönliche Budget genutzt werden?

Durch das Persönliche Budget kannst Du frei entscheiden, wofür Du die Geldmittel einsetzt:

Wichtig:
Auf das Persönliche Budget besteht ein Rechtsanspruch. Es muss dafür jedoch initiativ von Dir oder einem Deiner Familienangehörigen / Betreuer beantragt werden, damit es letztendlich ausgezahlt wird.

Ebenso handelt es sich um keine zusätzliche Leistung, sondern ersetzt die Dir oder Deinem Kind zustehende Sachleistung.

Grundsätzlich gilt dabei, dass das Persönliche Budget nicht höher sein sollte, als die Kosten der bisherigen Leistungen. Lediglich in Ausnahmefällen kann das Budget höher ausfallen, beispielsweise wenn Ihr eine besondere Unterstützung nur übergangsweise benötigt.

Persönliches Budget für Kinder und Jugendliche

Das Persönliche Budget für Kinder und Jugendliche unterscheidet sich in einigen Aspekten von dem für Erwachsene. Es berücksichtigt beispielsweise auch die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsziele von Kindern mit Beeinträchtigung. Ein persönliches Budget für Kinder wird deshalb häufig eingesetzt, um barrierefreie Teilnahme am Schulunterricht oder spezielle Lernmaterialien zu finanzieren.

Weitere Verwendungszwecke für ein Persönliches Budget sind zudem:

Voraussetzungen: Wer ist berechtigt, das Persönliche Budget zu beantragen?

Um ein Persönliches Budget zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese umfassen
Anträge auf das Persönliche Budget können somit gestellt werden von:
Gerne helfen wir Euch, Euer Persönliches Budget zu beantragen, und stehen darüber hinaus auch bei allen Rückfragen zur Verfügung.

Kontaktiere uns einfach per Telefon oder E-Mail, wir helfen Dir gerne weiter!

→ Kontakt aufnehmen!

Persönliches Budget: Der Antragsprozess im Detail

Der Antragsprozess für ein Persönliches Budget kann komplex sein. Wir geben Euch deshalb im Folgenden einen Überblick über den gesamten Prozess sowie über die verschiedenen Anlaufstellen und Träger, bei denen Ihr Unterstützung erhalten könnt.

Unter anderem kommen für das Persönliche Budget folgende Rehabilitations-Träger (§ 6 SGB IX) in Frage:

Welcher Kostenträger für das Persönliche Budget am Ende zuständig ist, wird dabei in der sogenannten Zuständigkeitsklärung festgelegt.

Persönliches Budget beantragen: Die wichtigsten Schritte!

Der Prozess kann je nach Bundesland und Träger variieren, beinhaltet in der Regel jedoch folgende Schritte:

  1. Führt ein Beratungsgespräch, um den Hilfebedarf und die erforderlichen Leistungen mit dem Kostenträger oder der unabhängigen Teilhabeberatung zu klären.
  2. Entscheidet, ob Ihr einen Änderungs- oder einen Neuantrag stellen möchtet.
  3. Stellt den Antrag, indem Ihr entweder eine formlose schriftliche Mitteilung versendet oder bei einigen Trägern die dafür vorgesehenen speziellen Formulare verwendet.
  4. Der leistende Kostenträger prüft die eingereichten Unterlagen, darunter den Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Befunde, und zieht gegebenenfalls einen Gutachter hinzu.
  5. Schließt eine schriftliche Zielvereinbarung mit dem leistenden Kostenträger ab, die genehmigte Leistungen, die Höhe der Teilbudgets und des Gesamtbudgets, individuelle Förder- und Leistungsziele, Nachweise über erhaltene Leistungen sowie Erwartungen bezüglich der Qualitätssicherung umfasst.
  6. Wenn Euer Antrag bewilligt wird, erhältst Du das Persönliche Budget zeitnah auf Dein Konto.

Bis 2008 musste man für jede Leistung noch einen eigenen Antrag stellen. Seitdem reicht heute aber auch ein einziger Antrag aus.

Auch könnt Ihr das Persönliche Budget in Zukunft ändern. Etwa, wenn das bewilligte Geld nicht mehr ausreicht (Antrag auf Erhöhung) oder die Rückkehr zu Sachleistungen gewünscht ist.

Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung: Mehr Selbstbestimmung und Flexibilität!

In einer Welt, in der oft andere über ihre Bedürfnisse entscheiden, gibt das Persönliche Budget Menschen mit Behinderung die Kontrolle zurück.

Anwendungs-Beispiel für das persönliche Budget:

Das Persönliche Budget nutzen, um Assistenzdienstleistungen einzukaufen oder Assistenzkräfte einzustellen, und dadurch wieder selbstständig ihren Alltag zu meistern. Sie kann die Dienstleister auswählen, die am besten zu ihren Bedürfnissen passen, und die Unterstützung nach ihren eigenen Zeitplänen organisieren. Diese Freiheit, die das Persönliche Budget bietet, kann somit die Lebensqualität erheblich verbessern und die Lebensziele realisierbar machen.

Unter anderem könntet Ihr auch:

  • persönliche Assistenzkräfte für Kinder und Jugendliche einstellen, die Dir bzw. Euch im Alltag helfen.
  • Therapie- oder Rehabilitationsdienstleistungen nach Vorlieben auswählen.
  • spezielle Bildungsangebote oder Schulungen finanzieren.
  • technologische Hilfsmittel anschaffen, die die Selbstständigkeit fördern.

Persönliches Budget – Eingliederungshilfe: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe

Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe sind grundlegende Rechte für Menschen mit Behinderung. Wenn deshalb die Sprache von Eingliederungshilfe ist, bezieht sich dies auf Maßnahmen und Unterstützung, die Menschen mit Behinderung dabei helfen, sich wieder aktiv in die Gesellschaft zu integrieren und ein weitgehend eigenständiges Leben zu führen.

Zum Beispiel kann dies bedeuten, die notwendige Unterstützung für die berufliche Eingliederung in Anspruch zu nehmen, damit Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz möglichst problemlos agieren können.

Entlastung und Selbstbestimmung: Persönliches Budget für Familienangehörige und Eltern

Das Persönliche Budget ist am Ende jedoch nicht nur eine finanzielle Entlastung für Menschen mit Beeinträchtigung, sondern auch für ihre Familien.

Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderung kann es eine enorme Erleichterung bedeuten. Die finanzielle Unterstützung ist nutzbar, um die Kosten zu decken, die mit der Betreuung eines beeinträchtigten Kindes verbunden sind.

Das sind beispielsweise Kosten für:

Vom Antrag bis zur Jahresabrechnung: Wir von Querleben unterstützen Dich auf dem gesamten Weg!

Uns ist es wichtig, dass Du genau die Hilfe erhältst, die Du und Deine Familie benötigen. Das heißt, wenn Du möchtest, übernehmen gerne alle Aufgaben für Dich, die anfallen:

Wir sind hier, um Dir umfassend zu helfen und sicherzustellen, dass Deine Anliegen bestmöglich betreut werden.

Du hast noch Fragen oder wünschst Dir Unterstützung bei der Beantragung des Persönlichen Budgets?

Unser erfahrenes Team steht Dir gerne beratend zur Seite und hilft Dir auch aktiv dabei, dass dieses bewilligt wird. Melde Dich einfach unverbindlich bei uns und lass uns gemeinsam die passende Lösung für Dich und Deine Familie finden.

​​​​Vereinbare jederzeit einen ersten Beratungstermin.

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Ein roter Stift liegt auf einem Blatt Papier und bietet Hilfe und Unterstützung in der ambulanten Intensivpflege Kinder an.

Wenn Du Dir unsicher bist, welches Assistenzmodell am besten für Dich geeignet ist oder Du Unterstützung bei der Beantragung benötigst, wende Dich gerne an Querleben.

Unser erfahrenes Team steht Dir beratend zur Seite und unterstützt Dich bei allen Fragen und Anliegen rund um das Assistenzmodell für Menschen mit Behinderung. 

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