Ambulante Kinderkrankenpflege: Unterstützung im häuslichen Umfeld

Ein ambulanter Kinderpflegedienst spielt eine entscheidende Rolle für Familien, die chronisch kranke oder pflegebedürftige Kinder zu Hause betreuen. Sie hilft, die Lebensqualität der Kinder zu verbessern und ermöglicht eine Versorgung in vertrauter Umgebung.

Gerade für Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen schafft dies nicht nur physische, sondern auch emotionale Erleichterung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ambulante Kinderkrankenpflege?

Die ambulante Kinderkrankenpflege umfasst alle Pflegeleistungen, die pflegebedürftige Kinder in ihrem häuslichen Umfeld unterstützen. Diese Versorgung richtet sich insbesondere an schwerstkranke, chronisch kranke Kinder oder Kinder mit Behinderungen.

Dabei sind die einfühlsamen Pflegekräfte nicht nur fachlich hochqualifiziert, sondern auch darauf geschult, den Kindern und ihren Familien zu helfen, mit den Herausforderungen des Alltags zurechtzukommen.

Pflegeleistungen in der ambulanten Kinderkrankenpflege

Ambulante Kinderkrankenpflegedienste bieten eine Vielzahl von Leistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Medizinische Pflege: Medikamentengabe, Wundversorgung und Überwachung der Vitalfunktionen
  • Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität


Querleben bietet nicht nur diese häuslichen Pflegeleistungen an, sondern unterstützt Familien durch zusätzliche Assistenzleistungen und umfassende Beratung – sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch bundesweit.

Unser engagiertes Team vermittelt gezielt Assistenzkräfte und hilft den Eltern bei der Antragsstellung für Pflege- und Assistenzleistungen, die sie im Alltag entlasten und ihre Kinder bestmöglich unterstützen.

Anspruchsvoraussetzungen für die ambulante Kinderkrankenpflege

Um ambulante Kinderkrankenpflege in Anspruch nehmen zu können, muss in der Regel ein medizinischer Bedarf für die Behandlungspflege vorliegen, der nach Sozialgesetzbuch V (SGB V)¹ definiert ist.

Die Behandlungspflege umfasst speziell medizinische Leistungen, die eine besondere Versorgung und Kontrolle erfordern, wie die Pflege einer Magensonde, Überwachung von Vitalfunktionen durch regelmäßiges Monitoring, oder Versorgung eines Tracheostomas bei Kindern, die intensivmedizinische Unterstützung benötigen. Auch die Verabreichung von Medikamenten und die fachgerechte Wundversorgung gehören dazu.

Diese Leistungen müssen ärztlich verordnet und die bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Praktischer Tipp: Frühzeitig Unterstützung anfordern

Eltern, die Hilfe benötigen, sollten nicht zögern, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, Pflegeansprüche optimal zu nutzen und die passende Unterstützung zu finden.

Neben der Unterstützung durch die Europäische Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)²  gibt es auch Pflegestützpunkte³. Beide bieten eine umfassende Beratung zu Pflegeleistungen und Hilfen für Menschen mit Behinderung.

Die EUTB Beratungsstellen sind eine wichtige Anlaufstelle, um sich über Rechte, Ansprüche und Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Die Pflegestützpunkte stehen ebenfalls als regionale Beratungsstellen zur Verfügung und bieten Orientierung zu Leistungen der Pflegeversicherung und weiterführenden Unterstützungsmöglichkeiten.

Zudem bieten wir von Querleben Euch Unterstützung bei der Antragsstellung und klären über sämtliche Ansprüche auf.

Organisation der ambulanten Kinderkrankenpflege

Pflegediensten. Dies ermöglicht eine flexible Planung und erleichtert den Eltern durch klare und transparente Abstimmung von Pflegezeiten und Leistungen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Eine ambulante Kinderkrankenpflege ermöglicht es Familien, die Pflege den Bedürfnissen des Kindes und dem Tagesablauf anzupassen.

Herausforderung: Kitaassistenz für Kinder mit Diabetes Typ 1

Eine besondere Herausforderung in der ambulanten Kinderkrankenpflege stellt die Betreuung von Kindern mit Diabetes Typ 14 dar, insbesondere im Kita-Alltag. Kinder mit dieser Diagnose benötigen eine kontinuierliche Blutzuckerkontrolle, regelmäßige Insulingaben und engmaschige Betreuung – eine Verantwortung, die in Kitas oft schwer zu stemmen ist.

Ambulante Pflegedienste können durch speziell geschulte Diabetesassistenzen5 Unterstützung bieten, was den sicheren Kita-Besuch für betroffene Kinder überhaupt erst möglich macht.

IPReG und seine Bedeutung für die Kinderkrankenpflege

Das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG)6 wurde eingeführt, um pflegebedürftigen Menschen eine bedarfsgerechte Betreuung sowohl im häuslichen Umfeld als auch in stationären Einrichtungen zu ermöglichen, wenn dies medizinisch sinnvoll ist.

Das Gesetz hat zum Ziel, dass schwer kranke und intensivpflegebedürftige Kinder zu Hause versorgt werden können – eine wesentliche Entlastung für betroffene Familien. Dadurch wird der Zugang zu notwendigen Ressourcen verbessert und Eltern können sicherstellen, dass ihr Kind auch bei hohem Pflegeaufwand die nötige Unterstützung in vertrauter Umgebung erhalten kann.

Häufig gestellte Fragen zur ambulanten Kinderkrankenpflege

Ambulante Pflegedienste betreuen Kinder mit unterschiedlichsten Erkrankungen und Pflegebedarfen – von chronisch Kranken über Kinder mit Behinderungen bis hin zu schwerstkranken Kindern.

Zu den Hauptaufgaben zählen medizinische Pflege, Unterstützung im Alltag und psychische Betreuung, die den Kindern ein möglichst erfülltes und aktives Leben ermöglichen.

In der Regel dürfen ausschließlich ausgebildete Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen sowie speziell geschulte Fachkräfte die ambulante Pflege übernehmen:

  • Die Grundpflege (z. B. Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität) darf von Pflegehelfern oder qualifizierten Betreuungskräften übernommen werden. Diese Kräfte arbeiten oft unter Anleitung von Pflegefachkräften.
  • Die Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) darf nur von examinierten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern sowie spezialisierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Diese Fachkräfte verfügen über eine medizinische Ausbildung, die für die sichere Durchführung der Behandlungspflege notwendig ist.

Ambulante Kinderkrankenpflege: Unverzichtbare Unterstützung für Familien

Querleben hilft nicht nur bei der Organisation und Durchführung der Pflege, sondern berät und begleitet Familien umfassend, damit sie bestmöglich entlastet werden. Die Unterstützung ermöglicht pflegebedürftigen Kindern ein Leben in Geborgenheit und entlastet die Eltern in ihrem Alltag.

Bei Erreichen des 18. Lebensjahrs ändert sich rechtlich und organisatorisch jedoch einiges: Die Zuständigkeit für Pflegeleistungen kann sich verschieben, und es greifen die Übergangsregelungen zur Erwachsenenpflege7. Dies erfordert eine vorausschauende Planung.

Zusätzlich zur allgemeinen ambulanten Pflege besteht die Möglichkeit, die „Außerklinischen Intensivpflege“ (AKI)7 in Anspruch zu nehmen. Diese besondere Pflegeform bietet Kindern mit intensivem Betreuungsbedarf eine umfassende Versorgung – sowohl im häuslichen Umfeld als auch in speziellen Einrichtungen. AKI sorgt dafür, dass bei komplexen gesundheitlichen Einschränkungen eine kontinuierliche medizinische Betreuung gewährleistet ist, oft rund um die Uhr.

Die AKI bleibt auch nach dem 18. Lebensjahr erhalten und wird entsprechend den veränderten Bedürfnissen angepasst.

Für weitere Informationen zur ambulanten Kinderkrankenpflege und hilfreiche Tipps, schaut gerne auch in unseren Ratgeber für Menschen mit Behinderung vorbei.

1)Bundesministerium der Justiz – Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 37 Häusliche Krankenpflege, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
2)EUTB Fachstelle – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, https://www.teilhabeberatung.de
3)Bundesministerium für Gesundheit – Pflegestützpunkte, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestuetzpunkte.html
4)Deutsche Diabetes Hilfe – Diabetes bei Kindern, https://www.diabetesde.org/diabetes-bei-kindern
5)Deutsche Diabetes Gesellschaft – Diabetesassistent*in DDG, https://www.ddg.info/qualifizierung-diabetesassistentin-ddg-/-diabetesassistent-1
6)Bundesministerium für Gesundheit – Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/reha-und-intensivpflege-staerkungsgesetz.html
7)Pflege–Deutschland – Pflegeversicherunsgesetz: §§ 140 – 144 SGB XI – Fünfzehntes Kapitel: Überleitungs- und Übergangsrecht, https://www.pflege-deutschland.de/pflegeversicherung/gesetz/ueberleitungs-uebergangsrecht.html
8)GKV – Außerklinische Intensivpflege,
https://gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/ausserklinische_intensivpflege/ausserklinische_intensivpflege.jsp

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