Pflegegrad bei Kindern: Voraussetzungen, Beantragungs­prozess & Sonder­regelungen!

Jeder Tag mit einem Kind, das besondere Pflege benötigt, bringt neue Hürden und unvorhergesehene Situationen mit sich. Ein Pflegegrad des Kindes kann Alltagserleichterungen nach sich ziehen. Ein offiziell anerkannter Pflegegrad dient dazu, die Familie zu entlasten und Unterstützung für das Kind durch Pflege- und Sachleistungen sowie finanzielle Mittel zu bieten.

Wir von Querleben sind da, um Euch zu unterstützen und beantworten im Rahmen unseres Wegweisers für Familien die wichtigsten Fragen zu Pflegegraden bei Kindern, dem Beantragungsprozess und den daraus folgenden Leistungen.

Inhaltsverzeichnis

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad bei Kindern

Um als Familie mit einem pflegebedürftigen Kind unterstützende Leistungen der Pflegeversicherung beantragen könnt, benötigt Ihr einen anerkannten Pflegegrad. Bevor wir im nächsten Kapitel den Beantragungsprozess und Ablauf erklären, hier eine generelle Übersicht zu den Pflegedraden.

In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit dabei nach den Pflegegraden 1 bis 5 eingestuft. In welchen Pflegegrad Euer Kind eingestuft wird, hängt unter anderem mit dem Grad der Beeinträchtigung sowie der benötigten Unterstützung zusammen.

Während Kinder mit einer geringen Beeinträchtigung den Pflegegrad 1 zugeteilt bekommen, erhalten Kinder bei schwerster Beeinträchtigung und besonderen pflegerischen Anforderungen die höchste Stufe mit Pflegegrad 5.

Zur Einstufung werden im Zuge des Pflegegutachtens vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse verschiedene Bereiche begutachtet.

Die 5 Bereiche zur Bestimmung des Pflegegrads

  1. Mobilität
  2. Geistige/ kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und deren Bewältigung

Pflegegrad bei Kindern: Übersicht der Pflegegrade

Um die Ergebnisse des Pflegegutachtens auszuwerten, wird ein Punkteverfahren eingesetzt, aus dem sich der jeweilige Pflegegrad ergibt.

Pflegegrad

Punkte

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 1

12,5 bis unter 27

geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5

erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70

schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 4

70 bis unter 90

schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 5

90 bis unter 100

schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Sonderregelung für Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten

Die Begutachtung von Kindern im Alter von bis zu 18 Monaten auf Pflegebedürftigkeit festzustellen, gestaltet sich in den meisten Fällen schwieriger, da in diesem Alter noch keine Selbständigkeit vorhanden sein kann.

Die Bereiche Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie Selbstversorgung werden bei der Begutachtung nicht mit einbezogen und betroffene Kinder werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft.

Euer Kind behält dabei den zugeordneten Pflegegrad bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats. Es sei denn, es wird eurerseits eine Höherstufung beantragt:

Übersicht – Einstufung der Pflegegrade

Pflegegrad 2 – 12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 3 – 27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 4 – 47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 5 – 70 bis unter 90 Punkte

Bei der Begutachtung liegt der Fokus auf den Auswirkungen von Krankheiten und Therapien in den Bereichen “Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ sowie “Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und deren Bewältigung“.

Bei der Beurteilung wird besonders darauf geachtet,

  • ob und inwieweit gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme aufgrund von Behinderungen bestehen und
  • welcher Bedarf an pflegerischer Unterstützung benötigt wird.

Pflegegrad für Kinder beantragen: Der Ablauf

Vorab die wichtigsten Schritte in der Übersicht:

  1. Eure Antragstellung bei der Krankenkasse / Pflegekasse um das Einstufungsverfahren zu starten
  2. Erhalt eines persönlichen Termins für den Besuch eines unabhängigen Pflegegutachters des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bei euch zu Hause.
  3. Prüfung der Begutachtung und Entscheid über den Antrag.
  4. Schriftlicher Bescheid über die Entscheidung und Einstufung.
  5. Gegebenenfalls Widerspruch eurerseits.
  6. Je nach Pflegegrad Erhalt von Pflegegeld (rückwirkend ab dem Datum der Antragsstellung), Sachleistungen und die Möglichkeit, unterschiedlichste Pflegedienstleistungen eines Kinderpflegedienstes in Anspruch zu nehmen.


Als Eltern eines nicht volljährigen Kindes seid Ihr die gesetzlichen Vertreter und stellt den Antrag stellvertretend für Euer Kind. Der Antrag für die Feststellung des Pflegegrades kann bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gestellt werden, denn die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert.

Wichtig: Für die Leistungsberechtigung zählt das Datum der Beantragung. Deshalb sollte keine Zeit verloren werden.
Der Antrag kann zwar formlos (bspw. telefonisch) gestellt werden, jedoch empfiehlt es sich für die Dokumentation den Antrag schriftlich einzureichen.

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist der Pflegekasse beträgt in der Regel maximal 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags. Innerhalb dieser Bearbeitungsfrist entscheidet die Pflegekasse im Falle eines positiven Bescheids, in welchen Pflegegrad das pflegebedürftige Kind eingestuft wird.

Wenn ihr mit der Einstufung nicht einverstanden seid oder Einwände habt, könnt ihr innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Ebenso kann eine Höherstufung beantragt werden, wenn sich die Situation verändert und es besteht die Möglichkeit, eine Neueinstufung zu beantragen, falls sich die Situation verändert.

Wenn der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wurde, ist es empfehlenswert, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier sollten täglich die Versorgung und Pflege des Kindes notiert werden. Schreibt dabei auf was gemacht wird und notiert auch den zeitlichen Aufwand. Diese Notizen unterstützen die Begutachtung für die Einschätzung der tatsächlichen Pflegesituation im Alltag.

Ebenso sollten alle Unterlagen und Dokumente zu Diagnosen und Arztbesuchen vorliegen.

Kind mit Pflegegrad: Was steht Eltern von pflegebedürftigen oder behinderten Kindern zu?

Bei der Beantragung von Pflegegeld- oder Leistungen ist der bürokratische Aufwand überschaubar und lohnt sich, denn die Leistungen können den Alltag erheblich erleichtern und die Lebensqualität der gesamten Familie verbessern.

Als Eltern erhaltet Ihr das Pflegegeld für Euer Kind und könnt es für verschiedenste pflegerelevante Dienstleistungen einsetzen und Unterstützung erhalten.

Hier übersichtliche Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Unterstützungsmöglichkeiten.

Wichtig für Euch ist zu wissen, dass Ihr möglicherweise Anspruch auf Pflegesachleistungen habt, falls Euer Kind einen anerkannten Pflegegrad besitzt. Diese Leistungen sind speziell für die Pflegedienste und ambulanten Dienste, wie QUERLEBEN vorgesehen.

Hier einige Beispiele, wie Ihr das Pflegegeld für Euer Kind verwenden könnt:

Eine detaillierte Übersicht über weitere Geld- und Sachleistungen wie das persönliche Budget, findet Ihr in unserem Ratgeber-Artikel “Kind mit Behinderung: Was steht mir zu?

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen und Pflegegeld?

Euch steht Pflegegeld zu, sobald eine Pflegebedürftigkeit Eures Kindes mit Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Der Anspruch auf Pflegegeld ist dabei nicht mit einer spezifischen Behinderung oder Krankheit verbunden.

Zwar gibt es beim Pflegegrad 1 noch kein Pflegegeld, jedoch ist es möglich, Leistungen über die Kostenerstattung zu nutzen. Hierfür steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro beispielsweise für Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

Eine entsprechende gesetzliche Regelung findet Ihr im § 14 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI). Diese beschreibt, unter welchen Voraussetzungen jemand als pflegebedürftig gilt und demzufolge Anspruch auf Pflegegeld hat.

Kurz gesagt: Eine Person gilt demnach als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund von Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. Das bezieht sich unter anderem auf physische, psychische oder kognitive Einschränkungen.

Die Voraussetzungen für Pflegegeld für Kinder:

  • Die Pflegebedürftigkeit erreicht den im § 15 SGB XI definierten Schweregrad.
  • Ein offiziell anerkannter Pflegegrad liegt vor.
  • Das Kind hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Die Pflegebedürftigkeit besteht dauerhaft, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
  • Die Pflege erfolgt zu Hause.


Zudem könnt Ihr als Eltern auch dann Pflegegeld beanspruchen, wenn Euer Kind Entwicklungsverzögerungen oder Anzeichen von kindlichem ADHS vorliegen. Auch in diesem Fall ist der entscheidende Faktor der Umfang des Pflegeaufwandes.

Wie hoch ist das Pflegegeld für Kinder?

Einen Anspruch auf Pflegegeld gibt es ab dem Pflegegrad 2. Die Höhe für Euer Kind richtet sich wie bei Erwachsenen nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld kann erhalten werden.

Eine aktuelle Übersicht der Geldleistungen je nach Pflegegrad gibt es hier beim Bundesministerium für Gesundheit.

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