Sonderrechte für Eltern mit behinderten oder schwerkranken Kindern

Einschränkungen, sei es durch Behinderung oder chronische Krankheiten, stellen für die Betroffenen wie für ihre Angehörigen eine Belastung dar. Um Entlastung zu schaffen, gelten Sonderrechte für Eltern mit behinderten Kindern. Welche dies sind und worauf Ihr bei der Beantragung achten solltet, erläutern wir in unserem Ratgeberartikel für Eltern.

Mit Querleben engagieren wir uns als Familienentlastender Dienst mit einer Vielzahl von Angeboten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere für Familien mit Kindern.

Unsere Mitarbeiterinnen stehen Euch jederzeit zur Seite, sei es durch Assistenzleistungen, der ambulanten Intensivpflege oder dem Kurzzeitwohnen in unserer Villa Kunterbunt. Um nur einige zu nennen.

Darüber hinaus bieten wir umfassende und kostenfreie Beratung, um Euch bei der Bewältigung bürokratischer Hürden und Formalitäten zu unterstützen.

Inhaltsverzeichnis

Sonderrechte für Eltern mit behinderten Kindern: Alles, was Ihr wissen müsst

Eltern eines behinderten Kindes können parallel verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. 

Dazu gehören das Persönliche Budget, steuerliche Entlastungen (Behinderten-, Fahrtkosten- und Pflege-Pauschbeträge) sowie Kinderkrankengeld und Zuschüsse für Heil- und Hilfsmittel.

Einen ausführlichen Ratgeber zu den finanziellen Hilfen für Eltern mit behinderten und chronisch kranken Kindern findest Du auch in unserem Ratgeberbereich.

In Deutschland gibt es jedoch auch verschiedene Sonderregelungen und Unterstützungen abseits von finanziellen Hilfen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:

Schwerbehindertenausweis

Eltern können, je nach Grad der Behinderung, für ihre Kinder einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser ermöglicht verschiedene Vergünstigungen und Erleichterungen, wie zum Beispiel eine unbegrenzte Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr oder Ermäßigungen bei Veranstaltungen.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Eltern haben das Recht auf Pflegezeit, um sich um ihr behindertes Kind zu kümmern. Während der Pflegezeit ruht der Arbeitsvertrag gemäß § 2 PflegeZG für maximal 10 Arbeitstage im Jahr.

Familienpflegezeit ermöglicht zudem eine längere Freistellung von der Arbeit, um die Pflege eines schwerkranken Kindes zu gewährleisten.

Inklusion in Schulen

Jeder Mensch hat das Recht auf inklusive Bildung. Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderungen auch das Recht haben, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern die reguläre Schule zu besuchen. Es können in solchen Fällen zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen, wie die Schulassistenz, in Anspruch genommen werden.

Parkausweise

Eltern von Kindern mit Schwerbehinderung können des Weiteren einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Dieser ermöglicht das Parken auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.

Vergünstigungen und Ermäßigungen

Verschiedene Freizeiteinrichtungen, kulturelle Veranstaltungen, Museen und öffentliche Verkehrsmittel bieten oft Ermäßigungen oder sogar kostenlose Eintritte für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen an.

Reiseerleichterungen

Fluggesellschaften und Flughäfen bieten in der Regel spezielle Unterstützung für Reisende mit Behinderungen an, einschließlich priorisierter Sicherheitskontrollen und Hilfe beim Boarding und der Gepäckabfertigung.

Urlaubsanspruch und flexible Arbeitszeit

Eltern von behinderten Kindern haben unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, wenn die Pflege und Betreuung des Kindes dies erfordert. Flexible Arbeitszeitmodelle können ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Förderung und Hilfsmittel für barrierefreien Wohnraum

Des Weiteren gibt es Förderprogramme und Unterstützung für den barrierefreien Umbau von Wohnungen, um den Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen gerecht zu werden.

  • Zuschuss bis zu 4.000 € für verbessernde Maßnahmen im Wohnumfeld über die Pflegekasse (schon ab Pflegegrad 1) für bspw. Rampen oder Treppenlifte, breitere Türöffnungen oder bauliche Anpassungen im Badezimmer.
  • Finanzierung von Hilfsmitteln über die Krankenkasse, wie bspw. Badewannenlift oder -Stuhl, Toilettensitzerhöhung, Stütz- und Haltegriffe (z.B. für die Toilette oder Badewanne)
  • Landesförderprogramme für behindertengerechtes Bauen und Umbauen über Zuschüsse und Darlehen. Anlaufstellen sind hier die zuständigen Wohnraumförderstellen der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises.
  • Leistungen für Wohnraum über die Eingliederungshilfe (wenn die Unterstützungen der Pflege- und Krankenkasse nicht ausreichen) für behindertengerechte Räume und Gegenstände.

Schulbegleitung und Integrationshilfe

Eltern von Kindern mit Behinderungen haben das Recht, Schulbegleitung und Integrationshilfe für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, um eine erfolgreiche Teilnahme am schulischen Leben zu gewährleisten.

Wichtig: Diese Regelungen werden regelmäßig aktualisiert. Es empfiehlt sich daher, die aktuellen Gesetze und Verordnungen zu prüfen oder um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.

Unterstützungen durch die Eingliederungshilfe nach SGB XII

Gemäß § 90 SGB IX des Sozialgesetzbuches steht Kindern mit Behinderungen die Eingliederungshilfe zu und zielt darauf ab, ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu fördern.

Diese Leistungen sollen helfen, Menschen mit Behinderungen erfolgreich in die Gesellschaft zu integrieren.

Die Unterstützung erstreckt sich dabei von der bereits erwähnten 

  • Frühförderung über 
  • Hilfe in Kita und Schule bis hin zu
  • Wohn- und Arbeitsassistenz. 


Schwerpunkte
liegen dabei vor allem auf 

  • heilpädagogischen Maßnahmen,
  • Assistenzleistungen und 
  • Fahrdiensten. 


Die Kosten trägt dabei in der Regel der Eingliederungshilfeträger oder gegebenenfalls die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die verantwortliche Krankenkasse.

In Fällen von seelisch behinderten Kindern wird dem Jugendamt die Aufgabe übertragen. In einem Beratungsgespräch genauer klären, welche Leistungen im individuellen Fall benötigt werden. 

Einen Termin für das Beratungsgespräch kann mit einem entsprechenden Antrag beim zuständigen Eingliederungshilfeträger vereinbart werden.

Kind mit Behinderung oder chronischer Krankheit: Wo finde ich Beratung?

Von der Frühförderung über Hilfs- und Heilmittel bis hin zur Ergotherapie – als Eltern eines behinderten Kindes habt Ihr als Familie Anspruch auf Leistungen verschiedener Träger. Hier den Überblick zu behalten, kann herausfordernd sein.

Daher beraten wir von Querleben Betroffene und ihre Angehörigen gerne bei Fragen und Anliegen zu verschiedenen Leistungen wie dem persönlichen Budget, Assistenzleistungen und zu finanziellen Hilfen für Familien.

Ergänzend könnt Ihr auch weitere Beratungsstellen in Anspruch nehmen, welche euch mit wertvollen Informationen, sei es zur Rechtslage, Zuschüssen oder anderen Hilfsmitteln sowie bezüglich des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens unterstützen

Folgende Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung empfehlen wir:

Beratungsstelle Philip Julius

Unser Kooperationspartner Philip&Julius berät Familien mit schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen. Sie stehen Euch bei der Suche nach Unterstützung im Alltag, bei der Beantragung von Leistungen, bei der Organisation der Pflege, für Beratung im Bereich Wohnen und bei der Hilfsmittelversorgung zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos.

Ecaria

Ecaria unterstützt Dich bei all Deinen Fragen rund um die Organisation der Pflege. Kostenfrei und mit wenig Aufwand kannst Du alle Anträge direkt in unserem Pflegemanager erledigen. Du bekommst Hilfe, Tipps und alle wichtigen Informationen ohne Fremdwörter oder lange Texte. Sichere Dir mit uns Deine vollen Leistungen für die häusliche Pflege und finde heraus, wie Du Deine Pflegesituation optimieren kannst.

  • Lebenshilfe (Selbsthilfeverein)
  • Sozialverband VdK 
  • Diakonie/ Caritas (Wohlfahrtsverbände) 
  • BVKM – Bundesverband für körper- und mehrfach behinderte Menschen e.V. 

Eltern von behinderten Kindern haben Anspruch auf Unterstützung

Eltern von Kindern mit Behinderungen haben nicht selten lebenslang einen höheren zeitlichen sowie finanziellen Bedarf, der sich aus verschiedenen Ausgaben ergibt. Das sind beispielsweise Aufwendungen für

  • medizinisch-pflegerische Versorgung, 
  • Frühförderung, 
  • Förderschulbesuch, 
  • Fahrdienste, 
  • Hilfsmittel oder
  • Assistenzleistungen.

Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen, welche in der Regel von verschiedenen Stellen übernommen werden. 

Wichtigste Träger sind hier 

  • die Kranken- und Pflegekassen,
  • das Sozialamt, 
  • das Versorgungsamt oder 
  • Familienkassen.


Für eine erste umfassende Beratung könnt Ihr Euch als Eltern dafür auch an die
Eingliederungshilfeträger des zuständigen Bundeslandes wenden.

Ergänzende Beratungsmöglichkeiten für Eltern von Kindern mit Einschränkung

Eine weitere Möglichkeit für eine Beratung ist die sogenannte EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Hier sind die Berater häufig selbst von Behinderungen betroffen, wodurch sie professionell und mit Hintergrundwissen bei der Förderung eines selbstbestimmten Lebens beraten können.

Es existieren ungefähr 800 Beratungsstellen deutschlandweit, die sich auf spezielle Schwerpunkte wie Autismus, körperliche oder geistige Behinderungen konzentrieren. Einige dieser Beratungsstellen befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau.

Die richtige Vorbereitung: Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren?

Bei der Auswahl eines Reha- oder Eingliederungshilfeträgers muss man als Elternteil keine Bedenken haben, sich auf etwas festlegen zu müssen oder andere Hilfsangebote zu übersehen.

Die Kernidee besteht darin, sämtliche Leistungen der Unterstützung zu vernetzen, um einen Austausch untereinander zu ermöglichen.

Wenn Ihr Euch an einen Eingliederungshilfeträger wendet, erfolgt eine Gesamtplanung, um den Bedarf des behinderten oder chronisch kranken Kindes zu ermitteln.

Falls Euer Kind jedoch auch Leistungen von anderen Reha-Trägern erhält, sollte ein Teilhabeplanverfahren eingeleitet werden, bei dem alle relevanten Träger den individuellen Fall gemeinsam besprechen.

Fazit zu den Sonderrechten von Eltern von Kindern mit Einschränkungen

Für die vielfältigen Herausforderungen, vor denen Eure Familie steht, gibt es eine Fülle an Unterstützungsmöglichkeiten. Das kann eine wichtige Stütze sein. Es lohnt sich deshalb, diese Ressourcen zu nutzen, um den Alltag zu erleichtern und wertvolle Zeit mit den Kindern zu verbringen. 

Die Kenntnis über die verfügbaren Leistungen sowie der Austausch mit verschiedenen Beratungsstellen können dabei helfen, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. 

Gern stehen wir von Querleben für eine umfassende Beratung zur Seite und beantworten euch alle offenen Fragen.

Kennt Ihr schon unser Familiencafé im Querleben-Haus? Hier treffen wir uns regelmäßig mit den Familien für Austausch und gegenseitige Unterstützung. Auf unserer Website veröffentlichen wir die nächsten Termine. Ebenso beliebt ist unsere bunte Murmelbande für alle Kinder!

Wir raten auf jeden Fall dazu: Nutzt als Eltern die verfügbaren Unterstützungsleistungen, um euch den Alltag zu erleichtern und mehr wertvolle Zeit mit Eurem Kind zu verbringen.

Eine Antwort

  1. HALLO zusammen.

    Sehr gut zu wissen dass solche Hilfe Angeboten gibt für betroffene Menschen, und Betreuer.
    Danke
    Mit freundlichen Grüßen
    Principato Paolo

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